Direkt zum Inhalt springen
 
 

Verordnung zum Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren angepasst

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren angepasst. Bis anhin war das Departement für Bau und Umwelt für die Nachführung der Gefahrenkarten, die detailliert aufzeigen, welche Gebiete durch Hochwasser und Rutschungen in welchem Mass bedroht sind, zuständig. Die jeweiligen Änderungen mussten vom Regierungsrat genehmigt werden. Mit der Änderung in der Verordnung liegt die Verantwortung der Nachführung neu beim Amt für Umwelt. Die Änderungen werden künftig mit der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt behördenverbindlich.