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Abgeltung ambulanter Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung provisorisch festgelegt

Der Regierungsrat hat für die Dauer des Tarifgenehmigungs- bzw. -festsetzungsverfahren die Abgeltung ambulanter Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung provisorisch festgelegt. Zwischen den Thurgauer Kliniken der Ostschweizer Vereinigung der Privatkliniken OPK (Herz-Neuro-Zentrum Bodensee AG, Rehaklinik Zihlschlacht AG, Klinik Aadorf AG, Klinik Schloss Mammern AG, Klinik Seeschau AG, Rehaklinik Dussnang AG sowie Clienta Littenheid AG) und den durch die tarifsuisse AG vertretenen Versicherern wird der Taxpunktwert in der Höhe von 0.87 Franken festgelegt. Der Taxpunktwert zwischen der Spital Thurgau AG und den durch die tarifsuisse AG vertretenen Versicherern wird ebenfalls provisorisch in der Höhe von 0.87 Franken festgelegt. Die Abrechnung hat weiterhin zu den im Januar und Februar 2017 im Tarifvertrag abgeschlossenen, festgelegten Modalitäten zu erfolgen.