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Bestimmungen zu den schützenwerten Ortsbildern sollen revidiert werden

Das Bundesinventar ISOS erfasst die wertvollsten Siedlungen der Schweiz und hat zum Ziel, deren baukulturelle Qualitäten für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Seine rechtliche Grundlage ist die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Diese plant der Bund totalzurevidieren. Damit ist der Regierungsrat grundsätzlich einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt.

Die VISOS soll an die beiden Schwesterverordnungen – Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) und Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) – angeglichen werden. Neu werden die massgebenden Grundsätze der ins ISOS aufzunehmenden Objekte sowie die entsprechenden methodischen Prinzipien auf Verordnungsstufe geregelt. Ziel ist es, die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden zu erhöhen.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Totalrevision der VISOS und deren Harmonisierung mit ihren beiden Schwesterverordnungen grundsätzlich. Einzelne Bestimmungen seien jedoch anzupassen und zu überarbeiten, so der Regierungsrat weiter. Er beantragt unter anderem Anpassungen zu den Artikeln über die Eingriffe bei der Erfüllung der Bundesaufgaben sowie bei der Behebung von Beeinträchtigungen.

Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz
Die Erhaltung der Schweizer Ortsbilder ist ein verfassungsgemässes Ziel des Bundes. Als nationales Fachinventar bildet das ISOS das einzige schweizweite, nach einheitlichen Kriterien erstellte Instrument zur qualitativen Beurteilung von Ortsbildern. Das ISOS gehört somit zu den bedeutenden Grundlagen für Ortsbildpflege und  -entwicklung in unserem Land und fördert eine hohe Baukultur.

Vernehmlassungsantwort_VISOS.pdf [pdf, 115 KB]