Direkt zum Inhalt springen
 
 

Volksschulgemeinde Wigoltingen: Departement wird aufsichtsrechtlich tätig

Mit Entscheid von Mitte Mai hat das Departement für Erziehung und Kultur (DEK) eine Aufsichtsbeschwerde zu den Ereignissen in der Volksschulgemeinde Wigoltingen als Anzeige entgegengenommen. Nachdem dieser Entscheid nun rechtskräftig ist, leitet das DEK die entsprechende Sachverhaltsklärung ein. Untersucht werden unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten die Rechtmässigkeit im Zusammenhang mit dem neuen Sekundarschulmodell und den arbeitsrechtlichen Entscheiden sowie die angemessene Information der Schule. Zu diesem Zweck werden die verschiedenen Zielgruppen mit spezifischen Fragebogen zur Stellungnahme innert zehn Tagen aufgefordert. Gestützt darauf wird das DEK eine materielle Beurteilung der Anzeige vornehmen.

Die Schulgemeinden geniessen im Kanton Thurgau einen hohen Autonomiegrad. Aufsichtsrechtlich unterstehen sie dem DEK. Der Gesetzgeber (Grosser Rat) hat bezüglich der Aufsichtsfunktion festgelegt, dass das Departement bei entsprechenden Anzeichen von Amtes wegen zu überprüfen hat, ob Verstösse gegen Rechtsvorschriften und übergeordnete pädagogische Vorgaben vorliegen. Ausgangspunkt für eine solche aufsichtsrechtliche Überprüfung kann gemäss Gemeindegesetz auch eine Aufsichtsbeschwerde oder einer Anzeige sein. Zu den Vorgängen in der Volksschulgemeinde (VSG) Wigoltingen ist Anfang Mai eine Aufsichtsbeschwerde beim DEK eingegangen. Die formelle Prüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Aufsichtsbeschwerde in diesem Fall aufgrund der fehlenden Beschwerdelegitimation nicht erfüllt waren. Die Aufsichtsbeschwerde wurde in der Folge als Anzeige entgegengenommen. Im Hinblick auf die materielle Beurteilung dieser Anzeige ist nun die entsprechende Sachverhaltsklärung eingeleitet worden.

Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Sachverhaltsklärung stehen drei Themenkreise im Vordergrund: das neue Sekundarschulmodell, das Arbeitsverhältnis Schulbehörde – Lehrpersonen sowie die gesetzlichen Informations- und Kommunikationsverpflichtungen der Schule. Dabei ist primär zu prüfen, ob es zu Verstössen gegen Rechtsvorschriften und übergeordnete pädagogische Vorgaben gekommen ist. Vorgehensweisen, die Teil des Gestaltungsspielraums einer Schulgemeinde bilden oder die im Rahmen von ordentlichen Rechtsmittelverfahren hätten überprüft werden können, sind nicht Gegenstand des aufsichtsrechtlichen Verfahrens.

Grundlage für die Sachverhaltsklärung bilden zielgruppenspezifische Fragenkataloge, mit denen die Schulbehörde, die beiden Schulleitungen, die betroffenen Lehrpersonen und die Eltern, die sich einbringen möchten, sowie das Amt für Volksschule (Schulaufsicht) in die Klärung des Sachverhalts einbezogen werden. Eltern von Schülerinnen und Schülern ab der 5. Primarschulklasse der VSG Wigoltingen, die sich mit einer Stellungnahme an der Sachverhaltsklärung zum Bereich Kommunikation Schule − Eltern beteiligen möchten, melden sich bitte beim DEK (dekNULL@tg.ch; Tel. 058 345 57 50).

Um die Anzeige förderlich zu behandeln, sind die verschiedenen Zielgruppen eingeladen, ihre Stellungnahme innert zehn Tagen einzubringen. Nach Möglichkeit soll die Anzeige noch vor den Sommerferien beantwortet werden.