Direkt zum Inhalt springen
 
 

Das Gesamtverkehrskonzept Thurgau geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt Ende Juni das überarbeitete Gesamtverkehrskonzept in die externe Vernehmlassung. Für den Kanton Thurgau ist es eine wichtige Grundlage, um die künftigen Tätigkeiten in der Verkehrsplanung und Siedlungsentwicklung systematisch zu steuern und zu koordinieren.

Das 2011 erarbeitete Gesamtverkehrskonzept Thurgau (GVK) wurde in der vorliegenden Fassung zum ersten Mal aktualisiert. Das gut 110-seitige Konzept dient in erster Linie dazu, die Massnahmen und Verflechtungen in den Bereichen öffentlicher Verkehr (ÖV), motorisierter Individualverkehr (MIV) und Langsamverkehr (LV) zu koordinieren und zu optimieren.

Auslöser für die Überarbeitung war, dass sich in den vergangenen Jahren wesentliche Randbedingungen geändert haben. Namentlich wurde der kantonale Richtplan umfassend überarbeitet, das Planungs- und Baugesetz revidiert, ein Langsamverkehrskonzept erarbeitet und das ÖV-Konzept aktualisiert. Auf Stufe Bund wurden unter anderem die Finanzierung von Bahn- und Strasseninfrastruktur mit Fonds neu geregelt (FABI, NAF) und neue Verkehrsdaten und -prognosen veröffentlicht.

Alle diese Änderungen haben ihren Niederschlag im überarbeiteten GVK gefunden. So sind neu unter anderem die Teilstrategien LV und Gesamtverkehr enthalten (nebst den bereits bestehenden Teilstrategien MIV und ÖV). Ebenfalls neu sind die strategischen Stossrichtungen für eine Teilstrategie Güterverkehr, die noch erarbeitet werden muss.

Umfassend analysiert und aktualisiert wurden auch die verkehrlichen und räumlichen Grundlagen für den Kanton Thurgau. So konnten Schwachstellen ermittelt und zentrale Herausforderungen für die kommenden Jahre abgeleitet werden. So steht als Beispiel im Gesamtverkehr die Förderung des Umstiegs auf energieeffiziente und nachhaltige Verkehrsmittel im Fokus. Im MIV geht es zum Beispiel um die siedlungsverträgliche Abwicklung des Verkehrs innerhalb von Ortschaften.

Die Teilziele, Messgrössen und Indikatoren wurden ebenfalls an die geänderten Randbedingungen angepasst. So wurden neu Mess- und Zielgrössen für den LV, der noch nicht abgedeckt war, eingefügt. In Analogie zum Strassengüterverkehr wurden für den Schienengüterverkehr ebenfalls Ziele definiert.

Der neue Massnahmenfächer umfasst sowohl angebots- als auch nachfrageseitige und organisatorische Massnahmen. So zielt beispielsweise die MIV-Massnahme «Wirkungsanalyse und Prioritätenreihung für Strasseninfrastrukturprojekte» darauf ab, dass vorhandene Strasseninfrastrukturprojekte im Kantonsstrassennetz anhand einheitlicher Kriterien auf Problemdruck, Wirkung sowie Kosten-Nutzen-Verhältnis zu prüfen und anschliessend zu priorisieren sind.

Nichts geändert hat sich am übergeordneten Zielsystem für das GVK, das 2010/2011 in einem breit abgestützten Prozess erarbeitet worden war. Das erste Oberziel postuliert weiterhin die Sicherstellung der Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen und die Wirtschaft inklusive Tourismus und Landwirtschaft. Das zweite enthält die Reduktion der negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt. Das Dritte zielt auf die tragbare Gestaltung der finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand.

Die Vernehmlassung zum überarbeiteten GVK startet Ende Juni und dauert bis Ende Oktober 2019. Die externen Vernehmlassungsteilnehmer werden direkt angeschrieben. Zusätzlich werden die Unterlagen online verfügbar sein.