Direkt zum Inhalt springen
 
 

Revision der Altlastenverordnung wird abgelehnt

Im Rahmen des Verordnungspakets Umwelt Frühling 2020 unterzieht der Bund vier Verordnungen einer Vernehmlassung. Eine davon, die Altlastenverordnung, lehnt der Regierungsrat des Kantons Thurgau ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt.

Bei der Revision der Altlastenverordnung sollen unter anderem die Konzentrationswerte für Blei und andere Stoffe für Böden auf belasteten Standorten, auf denen Kinder regelmässig spielen, herabgesetzt werden. Im Weiteren soll ein Konzentrationswert für Dioxine und Furane eingeführt werden. Der Regierungsrat lehnt diese geplanten Anpassungen ab, da sie die bereits bestehende Ungleichbehandlung zwischen Böden, die unter die Altlastenverordnung fallen und jene, die nach der Verordnung über Belastungen des Bodens zu beurteilen sind, weiter verstärken. Dadurch würde ein glaubwürdiger Vollzug der bundesrechtlichen Vorschriften durch die Kantone nicht mehr gewährleistet werden. Die Revision würde vielmehr zu einer grossen Verunsicherung der Betroffenen führen, auf welche die Kantone nicht angemessen reagieren könnten. Der Regierungsrat fordert deshalb den Bund auf, die vorgesehene Revision zurückzuziehen und stattdessen eine umfassende Harmonisierung zwischen der Altlastenverordnung und der Verordnung über Belastungen des Bodens in die Wege zu leiten.

Das im Rahmen einer Anpassung der Luftreinhalteverordnung geplante Obligatorium der Gülleausbringung mit Schleppschlauch lehnt der Regierungsrat ebenfalls ab. Er hält dazu fest, dass ein solches Obligatorium aufgrund der betrieblichen Besonderheiten, den topografischen und regionalen Unterschieden mit so vielen Ausnahmen und Sonderregelungen bestückt sein müsste, dass das Vorhaben kaum erfolgreich sein könnte. Der Regierungsrat ist aber überzeugt, dass in Sachen Reduktion der Ammoniakemissionen weitere Schritte unbedingt notwendig sind.

Keine Anmerkungen hat der Regierungsrat zu den geplanten Revisionspunkten der Abfallverordnung und der Chemikalienrisikoreduktionsverordnung.

Vernehmlassungsantwort Verordnungspakets Umwelt Frühling 2020 [pdf, 281 KB]