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Volksschulgemeinde Wigoltingen: Aufsichtsrechtliches Verfahren abgeschlossen

Im Fall der Volksschulgemeinde Wigoltingen ist das Departement für Erziehung und Kultur (DEK) aufsichtsrechtlich tätig geworden. Auslöser waren eine Eingabe aus Elternkreisen sowie weitere Hinweise zum Konflikt. Im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Verfahrens wurden die Themenbereiche «Neues Sekundarschulmodell», «Arbeitsverhältnis Lehrpersonen», «Information und Kommunikation» sowie der «Bereich der kantonalen Aufsicht» vertieft geprüft. Dabei ist das Departement zum Schluss gekommen, dass in diesen untersuchten Themenbereichen keine schwerwiegenden Missstände ersichtlich sind, die Weisungen oder Ersatzanordnungen an die Schulbehörde nötig machen. Das DEK richtet jedoch mehrere Empfehlungen an die Schulführung.

Die Messlatte für ein aufsichtsrechtliches Eingreifen gegen Schulgemeinden ist vom Gesetzgeber bewusst hoch angesetzt worden. Sie sind teilautonom und sollen ihre Aufgaben möglichst eigenständig wahrnehmen können. Dies gilt auch im Konfliktfall und verbietet es dem Kanton, vorschnell einzugreifen. Aufsichtsrechtliche Weisungen oder gar Ersatzanordnungen seitens der Aufsichtsinstanz sind nur möglich, wenn ein rechtswidriger Zustand besteht, übergeordnete Vorgaben nicht eingehalten werden oder wesentliche öffentliche Interessen verletzt sind. Aufsichtsrechtlich auszuklammern sind auch Missstände, die mit ordentlichen Rechtsmitteln (Rekursen) gerügt werden können. Dazu gehören insbesondere auch personalrechtliche Entscheide, die an die Personalrekurskommission weitergezogen werden können.

Unter diesen aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten hat das DEK Sachverhaltsklärungen in den relevanten Themenbereichen «Neues Sekundarschulmodell», «Arbeitsverhältnis Lehrpersonen», «Information und Kommunikation» sowie «Bereich der kantonalen Aufsicht» vorgenommen. Gestützt auf umfangreiche Rückmeldungen – über 500 Unterlagenseiten – der Schulführung (Schulbehörde und Schulleitung), von Lehrpersonen und knapp 30 Eltern sowie vom Amt für Volksschule (AV) hat das DEK als Aufsichtsinstanz eine detaillierte Prüfung durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass in den untersuchten Themenbereichen keine schwerwiegenden Missstände oder Versäumnisse ersichtlich sind, die aufsichtsrechtlich mit Weisungen oder sogar Ersatzanordnungen zu sanktionieren wären. Jedoch zeigten sich verschiedene Mängel. Das DEK hat deshalb in seiner Beantwortung der Anzeige eine Reihe von Empfehlungen an die Schulführung gerichtet, die helfen sollen, die VSG Wigoltingen wieder in ruhigere Gewässer zu führen.

Da das Projekt «Neues Sekundarschulmodell» wesentlich und ausschlaggebend für die Entstehung des Konflikts war, beziehen sich die Empfehlungen zu einem wichtigen Teil darauf. Die Rahmenbedingungen für die Einführung des neuen Sekundarschulmodells sollten klarer in einen verbindlichen Projektauftrag mit Projektorganisation, -aufgaben und -zielen einfliessen. Zur Klarheit der Projektführung gehören zudem ein realistischer Zeitplan, der den gebührenden Einbezug der Lehrpersonen und Eltern ermöglicht, sowie ein Informations- und Kommunikationskonzept, das Vertrauen auf dem Weg zum neuen Modell schafft. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das einlaufend per Schuljahr 2019/2020 umgesetzte Sekundarschulmodell im Rahmen der kantonalen Vorgaben liegt und aus dieser Sicht nicht zu beanstanden ist.

Im Hinblick auf das neue Schuljahr ruft das DEK alle Beteiligten auf, konstruktiv und mit Blick nach vorne weiterhin dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler einen guten Grundschulunterricht und Entwicklungsrahmen erhalten.

Anonymisierte Fassung der Beantwortung der Anzeige vom 5. Mai 2019 [pdf, 1.8 MB]