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Dienstleistungsvereinbarung 2020 zwsichen Kanton Thurgau und thurmed AG

Der Regierungsrat hat die Dienstleistungsvereinbarung über die nichtmedizinischen Dienstleistungen inklusive aller Anhänge für das Jahr 2020 zwischen dem Kanton Thurgau und der thurmed AG genehmigt. Die jährlich zu erneuernde Vereinbarung regelt Rechtsverhältnisse wie die Immobiliennutzung, die Berechnung der Nutzungsentschädigung und die Dienstleistungen der kantonalen Ämter wie beispielsweise des Hochbauamts, des Amts für Informatik oder der Finanzkontrolle. Mit Ausnahme der Finanzkontrolle wurden die Teilvereinbarungen auf Basis der bisherigen Grundlagen erstellt, und es erfolgten keine weiteren wesentlichen Änderungen. Hingegen wurde die Rolle der Finanzkontrolle auf die Revisionstätigkeit für den Kanton Thurgau als Eigentümer reduziert.