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Volkswahlen für Grundbuchämter und Notariate abgeschafft

Die Thurgauer Stimmbevölkerung hat am Sonntag, 23. Oktober 2011, einer Verfassungsänderung und damit der Abschaffung der Volkswahlen für die Grundbuchämter und Notariate zugestimmt.

Mit 47’306 (68,3 Prozent) zu 21’968 Nein (31,7 Prozent) haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Verfassungsänderung zur «Abschaffung der Volkswahlen für die Grundbuchämter und Notariate» angenommen. Bis anhin wurden im Kanton Thurgau die Grundbuchämter und Notariate der 20 Grundbuch- und Notariatskreise von einer Amtsperson geführt, die vom Stimmvolk gewählt wurde. Damit verbunden war die Pflicht, im Amtsgebiet Wohnsitz zu nehmen. Mit der Volkswahl wurde ursprünglich die Bürgernähe der Kreisbeamtinnen und -beamten dokumentiert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das Interesse an solchen Wahlen nicht sehr gross ist, nicht zuletzt deshalb, weil die Amtsinhaberinnen und -inhaber der Bevölkerung zunehmend nicht mehr bekannt sind. Mit der Abschaffung der Volkswahl soll ein Auswahlverfahren von Bewerberinnen und Bewerbern eingeführt werden, das die Sachkompetenz der Amtsträgerinnen und Amtsträger bei der Neubesetzung von Stellen in den Vordergrund stellt.
 
Die Stimmbeteiligung betrug 45,6 Prozent.

Volkswahl Grundbuch und Notariate  [PDF, 22.0 KB]