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Abstimmungsbotschaft erstmals auch hörbar

Für Blinde sowie seh- und lesebehinderte Menschen bietet der Kanton Thurgau für die Abstimmungen vom 13. Februar 2011 erstmals die Abstimmungsbotschaften zum Abhören an. Dieses Angebot entstand in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS). Es ist auf www.tg.ch unter der Rubrik Wahlen/Abstimmungen zu hören.

Die SBS setzt sich dafür ein, blinden, seh- und lesebehinderten Menschen eine grösstmögliche Informationsvielfalt zugänglich zu machen. In diesem Zusammenhang ist sie an die Staatskanzlei des Kantons Thurgau herangetreten mit dem Wunsch, dass der Kanton Thurgau seine Abstimmungsbotschaften den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht nur schriftlich zur Verfügung stellt, sondern auch in Form eines Audiodokuments. Künftig übernimmt der Kanton Thurgau für jede kantonale Abstimmung die Kosten für die Produktion dieser Hör-CDs. Blinde, Seh- und Lesebehinderte haben die Möglichkeit, bei der SBS die CDs zu abonnieren. In diesem Fall bekommen sie die CDs rechtzeitig vor der Abstimmung nach Hause zugestellt. Sie – wie allen anderen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – haben ausserdem die Möglichkeit, das Audio-Dokument über die Internetseite www.tg.ch zu hören.
 
Mit diesem neuen Angebot trägt der Kanton Thurgau dazu bei, die Barrierefreiheit für blinde, seh- und lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und ihre gesellschaftliche und staatspolitische Integration zu fördern. Für die Produktion der CDs, die Vervielfältigung und den Versand wird mit Kosten von rund 1 000 Franken pro Abstimmung gerechnet.
Link zur die Hör-CD: