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Regierungsrat lehnt Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten ab

Der Bundesrat will gegenüber Ländern mit einem Doppelbesteuerungsabkommen den Rechtshilfeweg auch für die Steuerhinterziehung vollumfänglich öffnen. Diese Absicht geht dem Regierungsrat des Kantons Thurgau zu weit. Er lehnt es deshalb ab, dass die Rechtshilfe bei Fiskaldelikten ausgedehnt werden soll. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment.

Im Jahr 2009 entschied der Bundesrat, im Bereich der internationalen Amtshilfe die OECD-Standards zu übernehmen und die Zusammenarbeit bei der Amtshilfe auf Fälle von blosser Steuerhinterziehung auszudehnen. Dieser Beschluss hatte zur Folge, dass künftig Amtshilfe in Fällen von Steuerhinterziehung geleistet werden konnte, in denen das geltende Recht eine Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe ausschliesst. Das bewog den Bundesrat, das Rechtshilferecht an die internationale Amtshilfe anzupassen und die internationale Rechtshilfe mittels Staatsverträgen auf Fiskaldelikte auszuweiten. Er entschied sich ausserdem für die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen und für die Übernahme der Instrumente des Europarates.

Dieses Vorgehen lehnt der Regierungsrat ab. Seiner Ansicht nach geht die Vorlage mit der Fortschreibung und sogar noch einer zusätzlichen Verstärkung der Benachteiligung der inländischen Steuerbehörden in die falsche Richtung. Der Bundesrat – so der Regierungsrat – folge der Optik des ausländischen Rechts, für das die Steuerhinterziehung ein gemeinrechtliches Delikt darstellt. Entsprechend wolle der Bundesrat gegenüber Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen wie für jedes andere gemeinrechtliche Delikt den Rechtshilfeweg auch für die Steuerhinterziehung vollumfänglich öffnen. Weshalb für andere Staaten generell Zwangsmittel für Steuerhinterziehungsdelikte eingesetzt werden sollen, während die inländischen Steuerbehörden, die die gleichen Delikte verfolgen, weder über umfassende Auskunftsrechte noch über irgendwelche Zwangsmassnahmen verfügen, ist für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar. Die Vorlage schaffe somit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein weiteres Ungleichgewicht zwischen den Instrumenten, die den ausländischen Strafverfolgungsorganen und den inländischen Behörden zur Verfügung stehen.

Im Weiteren entspreche es einem begründeten Anliegen, die Rechtshilfe in Steuerstrafsachen nicht enger zu fassen als die Amtshilfe bei Fiskalsachen. Ansonsten wären die ausländischen Strafverfolgungsbehörden gezwungen, die benötigten schweizerischen Auskünfte nicht auf dem ihnen zugedachten Rechtshilfeweg, sondern auf dem Umweg über ihre Steuerbehörde auf dem Amtshilfeweg zu erlangen. Einer Vernehmlassungsvorlage, die sich darauf beschränken würde, diese Unstimmigkeit zu beseitigen und die Möglichkeiten der erweiterten Amtshilfe auf die Rechtshilfe zu übertragen, könnte der Regierungsrat deshalb ein gewisses Verständnis entgegen bringen.

Vernehmlassungsantwor Fiskaldelikte  [PDF, 168 KB]