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Zivil- und Strafrechtspflege

Die Zivilrechtspflege

Die Zivilrechtspflege wird von den Schlichtungsbehörden, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, den Bezirksgerichten und deren Einzelrichterinnen oder Einzelrichtern sowie dem Obergericht ausgeübt.
Im Zivilprozess stehen sich als Verfahrensbeteiligte üblicherweise zwei Parteien gegenüber, die eine Rechtsentscheidung des Zivilgerichtes zu dem sie betreffenden Gegenstand beantragen. Der Zivilprozess wird in der Regel auf Antrag einer Partei durchgeführt; das Verfahren ist in der eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Die Strafrechtspflege

Die Strafrechtspflege obliegt der Generalstaatsanwaltschaft, den Staatsanwaltschaften und der Jugendanwaltschaft, dem Zwangsmassnahmengericht, den Bezirksgerichten sowie dem Obergericht. Die Strafuntersuchung führen die Staatsanwaltschaften und die Jugendanwaltschaft.

Beim Strafverfahren geht es um Fragen des Strafrechts, die im Strafgesetzbuch (StGB), in kantonalen Straf- und Nebengesetzen geregelt sind. Das Strafverfahren ist in der eidgenössichen Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Der Strafprozess endet mit der Einstellung des Verfahrens, Bestrafung oder Freispruch. 

Das Obergericht beaufsichtigt die Zivil- und Strafrechtspflege der Gerichte und Schlichtungsbehörden.

Elektronische Eingaben und Formulare

Mittels E-Mail und Telefax können keine rechtswirksamen Prozesshandlungen gegenüber dem Gericht und/oder anderen Verfahrensbeteiligten vorgenommen werden.

Elektronische Eingaben sind nach den Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs nur gemäss Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren vom 18. Juni 2010 (SR 272.1) möglich. Anleitung und Adressen finden Sie hier.

Formulare des Bundes für Parteieingaben

Unter diesem Link können die Formulare für Parteieingaben des Bundesamtes für Justiz abgerufen werden: Formulare für Parteieingaben.

Örtliche Zuständigkeiten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften

Bitte klicken Sie auf die gewünschte Gemeinde, um zu erfahren, welches Friedensrichter-  und Betreibungsamt, welche Schlichtungsbehörde in Mietsachen, welches Bezirksgericht und welche Staatsanwaltschaft für Ihre Gemeinde zuständig sind.