Allgemein
Die Verwaltungsrechtspflege wird letztinstanzlich vom Verwaltungsgericht ausgeübt, soweit die endgültige Zuständigkeit einer Sache vom Gesetz her nicht beim Grossen Rat, beim Regierungsrat, bei einem Departement oder einer anderen Behörde liegt. Das Verwaltungsgericht regelt Rechtsstreite zwischen Personen und einer Behörde.
Das Obergericht und das Verwaltungsgericht sind die höchsten kantonalen Gerichtsinstanzen.

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