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Weisungen zur Ausrichtung von Investitionsbeiträgen an Sonderschulen genehmigt

Der Regierungsrat hat die überarbeiteten Weisungen zur Ausrichtung von Investitionsbeiträgen an Sonderschulen (Bau- und Einrichtungsbeiträge) genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Weisungen des Regierungsrates zur Ausrichtung von Investitionsbeiträgen an Sonderschulen stützen sich auf das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen. Es besagt, dass Sonderschülerinnen und Sonderschülern mit Wohnsitz im Kanton ein Angebot an Einrichtungen zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht. Dazu gehören auch die notwendigen baulichen Voraussetzungen für Sonderschulen. Ziele dieser Weisungen sind die Sicherung des inhaltlich sinnvollen sowie administrativ und wirtschaftlich effizienten Ablaufs sowie die kostenbewusste Verwendung der Kantonsbeiträge. Die Weisungen beschreiben Grundlagen, Voraussetzungen und Verfahrensbestimmungen für die Ausrichtung von Investitionsbeiträgen. Die Weisungen sind auf der Webseite des Amts für Volksschule (www.av.tg.ch) aufgeschaltet.