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Regierungsrat begrüsst die Stärkung der politischen Rechte

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und der dazugehörigen Verordnung grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort regt er aber noch einige Präzisierungen an.

In Umsetzung verschiedener Vorstösse im nationalen Parlament hat der Bund die Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und der dazugehörigen Verordnung in die Vernehmlassung gegeben. Unter anderem sollen Regeln für die Verschiebung oder Absage von Abstimmungen verankert werden. Zudem schlägt der Bundesrat Änderungen am Rechtsmittelweg bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden vor. Andere Revisionspunkte betreffen etwa die Schaffung von Rechtsgrundlagen für den Einsatz sogenannter Abstimmungsschablonen, den Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Ergebnisermittlung, die Definition des politischen Wohnsitzes und eine Änderung der Regeln, nach denen die Abstimmungstermine des Bundes bestimmt werden.

Der Regierungsrat unterstützt die Änderungen mehrheitlich. In seiner Vernehmlassungsantwort an die Bundeskanzlei nennt er verschiedene Änderungsvorschläge. Unter anderem regt er an, dass die Bestimmung zur Verschiebung von angeordneten Abstimmungen ergänzt wird. Gemäss Vorschlag des Regierungsrates müsste der Bundesrat prüfen, ob Handlungsalternativen bestehen. Der Regierungsrat regt daher an, die Bestimmung durch den Zusatz «und keine Möglichkeit besteht, die Durchführung der Abstimmung zu gewährleisten» zu ergänzen. 
 

Vernhemlassungsantwort Bundesgesetzes über die politischen Rechte [pdf, 2.5 MB]