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Gesetz über die öffentliche Statistik in die Vernehmlassung

Der Kanton Thurgau verfügt aktuell über keine verfassungsrechtliche Grundlage für die öffentliche Statistik und es gibt keine einheitliche Regelung auf Gesetzesstufe. Deshalb schickt der Regierungsrat nun einen Entwurf für ein Gesetz über die öffentliche Statistik in die externe Vernehmlassung.

Die öffentliche Statistik hat in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen und ist heute ein unverzichtbares öffentliches Gut. Sie unterstützt die demokratische Willensbildung, stellt Führungsinformationen für Legislative und Exekutive bereit und dient der breiten Informations- und Wissensvermittlung. Die «öffentliche Statistik» bezeichnet die von der öffentlichen Hand erarbeiteten statistischen Informationen. Sie liefert Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft sowie der Öffentlichkeit Fakten zu wichtigen Lebensbereichen unserer Gesellschaft. Die Informationen werden in nutzergerechter Form zur Verfügung gestellt. Sie dienen unter anderem der Planung und Steuerung zentraler Politikbereiche, deren Stand und Entwicklung mit Hilfe der statistischen Informationen beobachtet und beurteilt werden können.

Noch kein Gesetz

Die öffentliche Statistik ist in der Schweiz föderalistisch organisiert. Für die öffentliche Statistik auf Bundesebene ist hauptsächlich das Bundesamt für Statistik zuständig. Dieses nimmt auch Koordinations- und Führungsaufgaben sowohl im Bereich der Bundesstatistik als auch in der Zusammenarbeit mit den Kantonen und den europäischen und internationalen Statistikstellen wahr. Im Kanton Thurgau gibt es bis jetzt weder eine verfassungsrechtliche Grundlage für die öffentliche Statistik noch eine einheitliche Regelung auf Gesetzesstufe. Vielmehr sind Regelungen zur kantonalen Statistik entweder überhaupt nicht vorhanden oder für einzelne Bereiche in verschiedenen Gesetzen verstreut. So erlaubt etwa das Gesetz über den Datenschutz die Bearbeitung und Weitergabe von Daten für nicht personenbezogene Zwecke. Gemäss dem Gesetz über das Einwohnerregister sowie kantonale Register darf die Dienststelle für Statistik die Daten des Personen- und Objektregisters (PEROB) für statistische Zwecke nutzen.

Statistische Mehrjahresplanung

Deshalb will der Regierungsrat ein Gesetz über die öffentliche Statistik schaffen und gibt dieses in die externe Vernehmlassung. Das Gesetz sieht vor, dass die wichtigsten statistischen Tätigkeiten durch den Regierungsrat zu planen sind. Dafür soll – wie bereits beim Bund und vielen anderen Kantonen – das Instrument der statistischen Mehrjahresplanung eingeführt werden. Damit wird nicht nur die Koordination und Zusammenarbeit der kantonalen Organe untereinander begünstigt, sondern auch die Koordination und Zusammenarbeit mit Bundesstellen und ausserkantonalen Statistikstellen.

Die Aufgabenteilung und Ansiedelung kantonaler statistischer Tätigkeiten bei verschiedenen Departementen, Ämtern und Dienststellen erfordert eine wirksame Koordination und Zusammenarbeit unter den verschiedenen Statistikproduzenten. Diese Koordinationsaufgabe wird der in der Staatskanzlei angesiedelten Dienststelle für Statistik übertragen. In erster Linie geht es dabei um die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und die Förderung des Know-how-Transfers und des fachlichen Austauschs zwischen den Statistikproduzenten. Das Gesetz schafft die Grundlage, dass Daten, einschliesslich Personendaten, für Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Statistik bearbeitet werden dürfen. Zum Schutz personenbezogener Daten wird der Grundsatz der Zweckbindung auf Gesetzesstufe verankert: Zu statistischen Zwecken erhobene Daten dürfen nicht für Entscheide oder Massnahmen administrativer Art, die diese Personen betreffen, verwendet werden. Durch das neue Gesetz entstehen dem Kanton keine zusätzlichen Kosten.

Die Vernehmlassung endet am 30. Juni 2020. Eingeladen sind politische Parteien, Verbände sowie alle Departemente.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie unter https://vernehmlassungen.tg.ch/vernehmlassungen/detailseite-home.html/10411/consultation/81