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Regierungsrat will bei Covid-19 in die Regelstrukturen zurück

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist weitgehend gegen die Verlängerung von Covid-19-Verordnungen. Dabei handelt es sich um die Übernahme der Impfkosten durch den Bund sowie die Verlängerung von Schutzmassnahmen.

Basierend auf der Epidemienverordnung hat der Bund beschlossen, dass er die Kosten für die Impfung gegen Covid-19 übernimmt. Diese Bestimmung will der Bund bis zum 31. Dezember 2023 verlängern. Der Regierungsrat ist gegen diese Verlängerung. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern schreibt, sollen die Impfungen in die Regelstrukturen übergehen. Die Covid-19-Impfung solle aber weiterhin auch in der Apotheke möglich sein. Eine Spezialgesetzgebung sei indes nicht mehr nötig.

Auch die Verlängerungen weiterer Verordnungen in Zusammenhang mit Covid-19 sieht der Regierungsrat kritisch. Covid befinde sich in der endemischen Phase. Für den Regierungsrat sind derzeit keine Anzeichen ersichtlich, die in den kommenden Monaten auf ein epidemiologisches Auftreten einer schweren Virus-Variante hindeuten könnten. Es sei daher Wert darauf zu legen, dass keine unnötigen Grundrechtseinschränkungen für die Schweizer Bevölkerung erfolgten. «Den Vorlagen ist deshalb nur insoweit zuzustimmen, als diese bezwecken, die Einwohnerinnen und Einwohner vor möglichen Nachteilen im Verkehr mit dem Ausland zu schützen», schreibt der Regierungsrat. «Wir sehen daher nicht ein, warum vorgeschlagen wird, verschiedene Verordnungen präventiv bis 2024 zu verlängern.» Insbesondere erschliesse sich ihm nicht, warum das Proximity-Tracing-System bis 2024 verlängert werden sollte, nachdem es sich von Anfang an als wenig zielführendes Instrument gezeigt habe.