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Regierungsrat lehnt die Änderung der Krankenversicherungsverordnung ab

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung ab. Der Entwurf widerspreche der vom Kanton Thurgau eingereichten Standesinitiative, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Im März 2022 hat das eidgenössische Parlament die Änderung der Artikels 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht verabschiedet. Zur Umsetzung sollen nun Bestimmungen in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) erlassen werden. Zudem wird vorgeschlagen, in die KVV Delegationsnormen aufzunehmen, damit das Eidgenössische Departement des Innern die maximalen Prämienrabatte für besondere Versicherungsformen festlegen kann, wie es dies heute für die ordentliche Versicherung tut. Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab, weil sie aus seiner Sicht unausgereift ist und er den Vollzug als problematisch erachtet. Zudem bringe sie Rechtsunsicherheit, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. 

Die Basis der Gesetzesänderung war eine Standesinitiative des Kanton Thurgau. Diese wurde allerdings unter der Prämisse eingereicht, dass der Kanton im Einzelfall, also pro Betreibungsdossier, entscheiden kann, ob er 5 % mehr bezahlen möchte und dafür ein Gläubigerwechsel stattfindet oder nicht. Die Vorlage des Bundes sieht nun aber vor, dass ein Kanton Verlustscheine nur übernehmen kann, wenn er alle Verlustscheine eines Versicherers übernimmt. Dies ist aus Sicht des Regierungsrats eine einseitige Bestimmung, die den Sinn und Zweck des Thurgauer Anliegens ad absurdum führen würde. «Sie widerspricht klar dem ursprünglichen Sinn unserer Standesinitiative», schreibt der Regierungsrat. 

Die Thurgauer Gemeinden betreiben erfolgreich ein aktives Case-Management für Personen, die ihrer Prämienzahlungspflicht nicht nachkommen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist es von grosser Bedeutung, dass die Gemeinden im Einzelfall entscheiden können, ob ein Verlustschein übernommen und damit in der Regel ein Leistungsaufschub aufgehoben wird oder nicht. Die Verlustscheinbewirtschaftung und das Case-Management sind ein grosser Erfolg. Im Kanton Thurgau wird seit 2016 ein flächendeckendes, aktives Case-Management betrieben. Per 31. Dezember 2015 waren im Kanton Thurgau 8'786 aktive Leistungsaufschübe erfasst. Per 31. Dezember 2021 sank die Zahl der aktiven Leistungsaufschübe auf 4'688. Die Kosten für Verlustscheine und gleichwertige Rechtstitel sanken von 2.79 Millionen Franken im Jahr 2015 auf 2.16 Millionen Franken im Jahr 2021. Im gleichen Zeitraum wuchs die Thurgauer Wohnbevölkerung von 266'510 auf 285'212 Personen.

«Dieser ausgewiesene Erfolg ist in erster Linie dem aktiven Case-Management der Gemeinden zuzuschreiben», schreibt der Regierungsrat. Die jetzt vorgesehene Ausführungsbestimmung beraube die Gemeinden eines wichtigen Steuerungselementes bei der Beurteilung der Einzelfälle. Zudem sei zu erwarten, dass in dieser Form kaum ein Kanton von der neuen Regelung Gebrauch machen werde.

Missiv_Änderung_der_Verordnung_über_die_Krankenversicherung_(KVV) [pdf, 1.0 MB]