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Regierungsrat lehnt das neue Kontrollsystem im Lebensmittelrecht ab

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts in der vorliegenden Form ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern schreibt. Insbesondere spricht er sich gegen das vorgeschlagene neue Kontrollsystem aus.

Im Bereich des Lebensmittelrechts besteht ein permanenter Revisionsbedarf, da andernfalls neue Handelshemmnisse gegenüber der EU entstehen und der Gesundheits- und Täuschungsschutz nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist. In der anstehenden Revision wird nun eine weitere, umfassende Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt. Im Rahmen dieser Revision werden auch die Motion «Private Kontrollbeauftragte. Verstärkt gegen Betrugsfälle im Bereich der geschützten Bezeichnungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorgehen», die Motion «Food Waste. Stopp der Lebensmittelverschwendung», die Motion «Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren» und die Motion «Ressourcenverschleiss bei Verpackungen verkleinern. Verkauf von tiefgekühlten Lebensmitteln ohne Vorverpackung erlauben» umgesetzt.

Der Regierungsrat lehnt die Revision in dieser Form ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern schreibt. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, dass Verstösse der Betriebe durch die privaten Kontrollorganisationen den zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden, also der Lebensmittelkontrolle, gemeldet werden sollen und diese dann verpflichtet sind, weitere Abklärungen zu treffen und falls erforderlich Massnahmen zur Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes anzuordnen. Die kantonale Vollzugsbehörde soll anschliessend der denunzierenden privaten Organisation und der Zertifizierungsstelle die getroffenen Abklärungen und ergriffenen Massnahmen rapportieren. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll ein Kontrollsystem geschaffen werden, das prozessual doppelt prüfen muss und sich aus Sicht des Regierungsrats primär mit sich selbst beschäftigen wird. Eine sinnvolle Kontrolle der geschützten Bezeichnungen werde durch komplizierte Schnittstellen und Doppelspurigkeit behindert. Die Betriebe würden mit einem solchen Vollzugssystem durch zusätzliche ineffiziente Kontrollen massiv belastet. «Um eine effiziente und kostengünstige Kontrolle zu ermöglichen, ist es unabdingbar, dass diejenige Kontrollinstanz, welche die Mängel feststellt, diese auch umfassend abklärt und selber die administrativen Massnahmen festlegt», schreibt der Regierungsrat.

Missiv_Revision_von_Verordnungen_des_Lebensmittelrechts [pdf, 954 KB]