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Ausnahme von der Versicherungspflicht (UVV)

Durch eine Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung sollen Vereine des Breitensports, die unter hohen UVG-Prämien leiden, durch eine zusätzliche Ausnahme von der Versicherungspflicht finanziell entlastet werden. Der Regierungsrat erachtet die Änderung als sinnvoll. «Der Breitensport hat eine herausragende Bedeutung in der Schweiz. Es ist herausfordernd, genügend Personen zu finden, die sich in diesem Bereich engagieren. Der Kanton Thurgau begrüsst daher prinzipiell jede Massnahme, die ein Engagement zugunsten des Breitensports fördert», schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern. Mit der Einkommens-Freigrenze könne eine Mehrheit der ehrenamtlich organisierten Schweizer Breitensportvereine vom Abschluss einer Berufsunfall-Versicherung befreit werden.