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Energiemangellage: Regierungsrat hebt die Massnahmen auf

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die im September 2022 beschlossenen Energiesparmassnahmen überprüft. Aufgrund dieser Überprüfung und angesichts der aktuellen Lage hat er entschieden, die Massnahmen per sofort aufzuheben. Der Regierungsrat wird die Situation weiter beobachten und im Herbst prüfen, ob erneut Sparmassnahmen angezeigt sind.

Im September 2022 hat der Regierungsrat aufgrund der drohenden Energiemangellage zahlreiche Energiesparmassnahmen in der kantonalen Verwaltung beschlossen (https://www.tg.ch/news.html/485/news/59919/newsarchive/1). Diese Massnahmen wurden befristet bis am 31. März 2023. Die Energiemangellage ist in den vergangenen Monaten glücklicherweise nicht eingetreten. Dass es im März noch zu einer Energiemangellage kommen wird, wird von Fachleuten als unwahrscheinlich angesehen. Die Gründe für das Nichteintreten der befürchteten Mangellage sind vielfältig. Als zentral erwiesen sich die überdurchschnittlich warmen Temperaturen, die rasche Ersatzlieferung von Erdgas, die schnelle Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke in Frankreich und die verstärkte Verstromung von Kohle in Deutschland. Nicht zuletzt konnte aber auch aufgrund der Sparbemühungen von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen in der Schweiz und Europa eine Mangellage verhindert werden. 

Der Kanton Thurgau hat sich zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch (Strom und Wärme) im Winter 2022/23 um 15 Prozent zu reduzieren. Dieses Ziel hat er mit dem Beitritt zur Energiespar-Alliance des Bundes bekräftigt. Die Wirkung der Energiesparmassnahmen der Kantonalen Verwaltung Thurgau kann noch nicht abschliessend beurteilt werden. Erste Ergebnisse deuten aber darauf hin, dass diese zu einer Energieeinsparung von rund 10 Prozent führten. Der Regierungsrat dankt daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Mittragen der getroffenen Massnahmen. Er ist sich bewusst, dass die Massnahmen Einschränkungen und Komforteinbussen zur Folge hatten. Besonderen Dank spricht der Regierungsrat den Mitarbeitenden im Bereich Haustechnik aus, die sich um die Umsetzung der Massnahmen gekümmert haben.

Aufgrund der veränderten Ausgangslage wurden die Energiesparmassnahmen nun auf ihre Verhältnismässigkeit geprüft. Basierend auf dieser Überprüfung und angesichts der aktuellen Lage hat der Regierungsrat entschieden, sämtliche Massnahmen vorzeitig per 28. Februar 2023 aufzuheben. Im Winter 2023/2024 erwarten die Fachleute indes eine ähnlich angespannte Energieversorgungslage wie in diesem Winter. Deshalb wird der Regierungsrat die Situation weiterhin beobachten und im Herbst prüfen, ob wiederum Sparmassnahmen angezeigt sind. Zudem empfiehlt der Regierungsrat, gewisse Massnahmen freiwillig weiterzuführen. Dazu zählen zum Beispiel das Ausschalten von Repräsentativbeleuchtungen, das Schliessen von Fenstern und Rollläden in der Nacht oder die Reduktion von Beleuchtungen in Gängen von Gebäuden.