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Regierungsrat spricht sich weiterhin für Vollsplitting aus

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über die Individualbesteuerung dezidiert ab. Die Beseitigung der Heiratsstrafe sei zwar dringend angezeigt, die angedachte Umsetzung aber würde aus Sicht des Regierungsrats enormen Aufwand verursachen und das im Thurgau bewährte System des Vollsplittings verunmöglichen.

Der Bund will künftig bei Ehepaaren die Einkünfte und Vermögenswerte nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die Partnerinnen beziehungsweise Partner aufteilen. Mittels zweier getrennter Steuererklärungen sollen sie damit grundsätzlich wie Konkubinatspaare besteuert werden. Dazu soll das Gesetz über die Individualbesteuerung geändert werden.

Aus Sicht des Regierungsrats stellt die Beseitigung der Heiratsstrafe auf Stufe der direkten Bundessteuer ein längst umzusetzendes Postulat dar, daher begrüsst er diese Absicht. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Finanzdepartement schreibt, lehnt er die die angedachte Umsetzung allerdings mit Nachdruck ab, da sie zu hohem Aufwand und Kosten bei den Kantonen führe und bessere Varianten bestünden. Der Bund solle sich am in den meisten Kantonen etablierten, bewährten Vollsplitting orientieren, das auch im Thurgau für die Staats- und Gemeindesteuern eingeführt ist.

Laut Regierungsrat wäre ein Wechsel zur Individualbesteuerung ein fundamentaler Systemwechsel, der gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten umgesetzt werden müsste. Eine unterschiedliche Regelung in Bund und Kantonen wäre veranlagungstechnisch ineffizient, würde zu Problemen bei interkantonalen Steuerausscheidungen und zu einer massiven Entharmonisierung führen und die Komplexität des Steuersystems erhöhen. Alle Kantone müssten ihre Gesetzgebung und Vollzugsbestimmungen ändern und IT-Anpassungen in Millionenhöhe vornehmen. Die Kantone hätten die Heiratsstrafe auf Stufe der Staats- und Gemeindesteuern durch geeignete tarifliche Massnahmen weitestgehend beseitigt. Diese tariflichen Massnahmen hätten sich bewährt und stiessen auf breite Akzeptanz. «Dies gilt insbesondere für das im Kanton Thurgau etablierte System des Vollsplittings. Eine Verankerung der Individualbesteuerung würde diese bewährte und austarierte Ordnung stören, was auch die kantonale Tarifautonomie tangieren und eine Anpassung der Steuersysteme in 26 Kantonen erforderlich machen würde», schreibt der Regierungsrat.

Vernehmlassungsantwort Gesetz über die Individualbesteuerung  [pdf, 4.0 MB]