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Bilanz zu den Covid-19 Härtefallprogrammen 1 und 2

Nach den verschiedenen wirtschaftlichen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Thurgau nun als letztes auch das Härtefallprogramm (HFP) 2 abgeschlossen. Im Rahmen der beiden Härtefallprogramme 1 und 2 erhielten rund 750 Unternehmen fast 100 Millionen Franken Unterstützungsgelder.

Anspruchsberechtigt für Härtefallgelder des Programms 2 waren Unternehmen, die bereits im Rahmen des HFP 1 die Kriterien für eine Härtefall-Unterstützung erfüllten und die nachweisen konnten, dass ihnen zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 aufgrund behördlicher Covid-19-Massnahmen ungedeckte Kosten entstanden sind. 

Nicht rückzahlbare Beiträge

Insgesamt wurden durch die Härtefallabteilung des AWA 193 HFP 2-Gesuche bearbeitet. Davon erfüllten 140 Gesuche die Zulassungsbedingungen. Laut AWA-Amtsleiter Daniel Wessner erfolgte in 79 Fällen eine Beitragsgewährung. Der höchste ausbezahlte Beitrag belief sich auf 1'768'000 Franken, der kleinste auf 500 Franken. Insgesamt wurden HFP 2-Gelder in der Höhe von 3'767'000 Franken bezahlt. Davon übernahm der Bund 3'281'900 Franken respektive 87% der Kosten, 485'100 Franken (13%) trug der Kanton. Sämtliche Zahlungen des Härtefallprogramms 2 erfolgten in Form nicht rückzahlbarer Beiträge.

Monitoring und Missbrauchsbekämpfung

Das Covid-19-Gesetz und die beiden Covid-19-Verordnungen enthalten allerdings Bestimmungen, deren Umsetzung das AWA noch mehrere Jahre beschäftigen wird. Wessner konkretisiert: "Die vom Bund geforderte Missbrauchsbekämpfung haben wir sicherzustellen. Zudem müssen wir dafür sorgen, dass die mit der Beitragsgewährung verbundenen Auflagen wie das Dividendenverbot oder das Verbot der Darlehensvergabe eingehalten und die im Rahmen des HFP 1 gewährten Darlehen bis spätestens Ende 2030 zurückbezahlt werden." Im Besonderen gilt das Monitoring auch für Härtefallempfängerinnen und -empfänger mit Jahresumsatz über 5 Millionen Franken. Erzielten diese in den Jahren 2021 oder 2022 einen Gewinn, kann es unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu einer Rückforderung bis zur Höhe des Härtefallbeitrags kommen.

Überprüfung der Angaben

Die Missbrauchsbekämpfung im Rahmen des HFP2 beginnt, sobald die Überprüfungen der HFP 1-Fälle abgeschlossen sind. Diesbezüglich betont Wessner: "Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Angaben der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller korrekt erfolgt sind. Wir müssen aber auch damit rechnen, dass es in einzelnen Fällen aufgrund falscher Angaben zu Rückforderungen kommen wird." Im Rahmen des HFP 1 mussten bisher 51 Unternehmen Härtefallgelder in der Höhe von insgesamt rund 1 Million Franken zurückbezahlen.

Übersicht Härtefallprogramm 1 und 2

Härtefallprogramm 1 (per 28.02.2023)

  • Bearbeitete Gesuche: 999
  • Bemessene Gesuche: 811
  • Beitragsberechtigte Gesuche: 748
  • Total Härtefallbeiträge: Fr. 95'461'245
  • Total rückzahlbare Beiträge: Fr. 1'837'686 
  • Total nicht rückzahlbare Beiträge: Fr. 93'623'559 
  • Beitrag Bund: Fr. 83'380'771
  • Beitrag Kanton TG: Fr. 12'080'474
  • Vertiefte Prüfungen: 232 Beiträge
  • Abgeschlossene Prüfungen: 218 Beiträge
  • Findings: 51 Beiträge
  • Total zurückgeforderte Beiträge: Fr. 1'092'745

Härtefallprogramm 2 (per 28.02.2023)

  • Bearbeitete Gesuche: 193 Gesuche
  • Bemessene Gesuche: 140 Gesuche
  • Beitragsberechtigte Gesuche: 79 Gesuche
  • Total Härtefallbeiträge: Fr. 3'767'000
  • Total nicht rückzahlbare Beiträge: Fr. 3'767'000
  • Beitrag Bund: Fr. 3'281'900
  • Beitrag Kanton TG: Fr. 485'100
  • Vertiefte Prüfungen: Erfolgen ab Sommer 2023