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Vierjahresstrategie für Agglomerationsprogramme zur Kenntnis genommen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Vierjahresstrategie für die Agglomerationsprogramme der 5. Generation zur Kenntnis genommen. Der Entwurf wird nun den beteiligten Kantonen sowie dem benachbarten Ausland zur Vernehmlassung unterbreitet.

Gemäss der vom Regierungsrat am 28. Juni 2016 verabschiedeten Agglomerationsstrategie Kanton Thurgau hat der Kanton alle vier Jahre, jeweils zu Beginn der Erarbeitungsphase einer neuen Generation Agglomerationsprogramme (AP), seine Ziele und Schwerpunkte für die kommende Generation in einer Vierjahresstrategie festzulegen. Die Vierjahresstrategie ist dabei ein Orientierungsrahmen für die beteiligten kantonalen Stellen und dient als Arbeitsgrundlage für den Erarbeitungsprozess der AP5 mit Thurgauer Beteiligung. Sie ist als Verhandlungsmandat der kantonalen Verwaltung zu betrachten und kann bei neu gewonnenen Erkenntnissen während der Erarbeitung der AP angepasst werden.

Der Kanton hat sich für die 5. Generation eigene Handlungsziele gesetzt. So soll die Zusammenarbeit mit den Agglomerationen mit Leistungsvereinbarungen langfristig auf solide Grundlagen gestellt werden. Die Priorisierung der Massnahmen in den einzelnen Agglomerationsprogrammen ist konsequent mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen abzustimmen. Auch stellt der Kanton sicher, dass die Entwürfe der AP in einer frühen Entwicklungsphase mit dem Bund besprochen werden. Zudem sorgt der Kanton dafür, dass das Veloweggesetz umgesetzt und das Thema Parkraummanagement agglomerationsübergreifend weiterentwickelt wird.