Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Beiträge in den Pflanzenschutzfonds

Der Regierungsrat hat entschieden, ab 2024 die Beiträge in den Pflanzenschutzfonds, der zur Deckung von Schäden durch Schadorganismen sowie zur Finanzierung von Vorbeuge- und Bekämpfungsmassnahmen dient und zu je einem Drittel von Kanton, Gemeinden und Bewirtschaftenden gespeist wird, zu reduzieren. Gemäss Gesetz weist der Fonds in der Regel einen Bestand von fünf bis neun Millionen Franken auf. Ende 2022 lag der Bestand bei 14.6 Millionen Franken. Angesichts des hohen Fondsbestandes, der aktuellen Schadenssituation und der Höhe der Bundesbeiträge an die Vorbeuge- und Bekämpfungsmassnahmen ist es aus Sicht des Regierungsrats nach der Reduktion von 2019 angebracht, die Beiträge erneut zu reduzieren, damit der Fonds nicht weiter anwächst. In einem ersten Schritt werden zur Einhaltung des Beitragsdrittels die Gemeindebeiträge um 50 Prozent reduziert . Ausgehend von diesem Drittel werden auch die Bewirtschafterbeiträge gesenkt. Aufgrund der veränderten Gefährdungslage sollen zudem die Zusatzbeiträge für den Obstbau ebenfalls um 50 Prozent gesenkt werden. Daraus ergibt sich eine Reduktion pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche von einem Franken. Bis zum Budgetprozess 2028 sollen die Bewirtschafterbeiträge grundsätzlich überarbeitet werden, denn heute betrifft die Gefährdungslage nicht mehr nur den Obstbau. Vielmehr sind durch die neuen Quarantäneorganismen das gesamte Kulturland, der Wald sowie Parkanlagen und Gärten gefährdet.