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Gegen jede Form der Diskriminierung von Frauen

Der Regierungsrat begrüsst neue Instrumente zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund, wo es um die Anerkennung des Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau geht.

Die Schweiz ist bereits 1997 dem UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau beigetreten. Das nun vorliegende Fakultativprotokoll ist eine wichtige Ergänzung zum Übereinkommen. Es sieht zwei Kontrollverfahren vor. Das individuelle Mitteilungsverfahren würde es Einzelpersonen oder Personengruppen erlauben, nach Durchlaufen des nationalen Instanzenzuges, mit einer Mitteilung wegen Verletzung des Übereinkommens, an den zuständigen UNO-Ausschuss zu gelangen. Das Untersuchungsverfahren würde es dem Ausschuss erlauben, eine Untersuchung einzuleiten, wobei er den Vertragsstaat zu einer Stellungnahme und zu verlässlichen Angaben auffordern kann. Zu den Ergebnissen der Untersuchung hat der Vertragsstaat anschliessend Stellung zu beziehen.

Für den Bund ist die Anerkennung des Fakultativprotokolls ein konsequenter Schritt bei der Umsetzung des Übereinkommens und entspricht nicht nur der aktiven Menschenrechtspolitik der Schweiz, sondern auch der Nachbarstaaten, die das Protokoll bereits unterzeichnet haben.

Der Regierungsrat schreibt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass die im Fakultativprotokoll vorgesehenen Instrumentarien sowohl wirksame als auch notwendige Kontrollinstrumente seien, um die aus dem Übereinkommen hervorgehenden Verpflichtungen durchzusetzen. Er befürwortet ausserdem, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Personengruppen legitimiert sind, um Mitteilungen betreffend Diskriminierungen einreichen zu können. Ebenso begrüsst er, dass beim Untersuchungsverfahren der Vertragsstaat mitwirken soll. Schliesslich nimmt er davon Kenntnis, dass der vorgesehene Beitritt zum Fakultativprotokoll keine Umsetzungsmassnahmen erfordert und für die Kantone keine direkten finanziellen oder personellen Auswirkungen hat.

Vernehmlassungsantwort zur Frauendiskriminierung  [PDF, 138 KB]