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Fischingen: Gemeindestrasse wird Kantonsstrasse

Der Regierungsrat hat der Übernahme der Strasse Au – Rotbühl – Allenwinden – Kantongrenze auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Fischingen in das Netz der Kantonsstrassen zugestimmt. Für den betrieblichen Unterhalt des 5,2 Kilometer langen Strassenstücks bleibt Fischingen zuständig. Dem Entscheid muss noch der Grosse Rat im Rahmen der Budgetbotschaft 2009 zustimmen.

Das Strassennetz der Politischen Gemeinde Fischingen misst rund 90 Kilometer. Mit 35 Metern Strasse pro Einwohner hat die Gemeinde rund das Dreifache des Kantonsdurchschnitts zu tragen. Zudem ist der Unterhaltsaufwand für das topografisch anspruchsvolle Strassenstück Au – Allenwinden – Kantonsgrenze besonders gross.

Mit dem Antrag der Gemeinde Fischingen und der Zustimmung des Regierungsrates, das Strassenstück in das Netz der Kantonsstrassen aufzunehmen, wird eine Jahrzehnte alte Pendenz zwischen Gemeinde und Kanton erledigt. Bereits im August 1970 hatte der Regierungsrat die Situation vor Ort besichtigt und festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Übernahme erfüllt waren. Im Oktober des Folgejahres hatte der Grosse Rat den Beschluss gefasst, eine Staatsstrasse Au – Rotbühl – Allenwinden – Kantonsgrenze zu bauen und die nötigen Finanzmittel mit dem Staatsvoranschlag bereit zu stellen.

Nachdem der Staatshaushalt in den Folgejahren eine Realisierung des rund zwei Millionen Franken teueren Strassenstücks nicht zuliess, wurde ausgehandelt, der Ausbau solle durch die Gemeinde erfolgen. Nach der Bewilligung des Kredits und eines Staatsbeitrags in der Höhe von 50 Prozent wurde das Projekt in Etappen realisiert. Die gesamten Aufwendungen inklusive Mehrkosten beliefen sich bis 1979 auf insgesamt 2,82 Mio. Franken. Im gleichen Jahr hielt der Regierungsrat in Beantwortung einer Einfachen Anfrage fest, der Strassenabschnitt könne wegen des ungenügenden Ausbaustandards nicht ins Netz der Kantonsstrassen aufgenommen werden.

Mit Blick auf die ursprünglichen Beschlüsse des Grossen Rates und in Würdigung aller Umstände hat der Regierungsrat nun beschlossen, das Strassenstück doch ins Netz der Kantonsstrassen zu übernehmen. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Strasse vor allem an Wochenenden und Ausflugstagen touristisch stark frequentiert werde. Im Gegenzug wird die Gemeinde Fischingen weiterhin den betrieblichen Unterhalt, insbesondere den Winterdienst, übernehmen. Die Einzelheiten betreffend Abgrenzung des betrieblichen und baulichen Unterhalts zwischen der Gemeinde und dem Departement für Bau und Umwelt werden noch in einem Pflichtenheft festgelegt.