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Zwei Fälle von unvollständigen Wahlunterlagen gemeldet

Im Kanton Thurgau sollen zwei Stimmberechtigte unvollständige Wahlunterlagen für die Nationalratswahlen erhalten haben. Die Staatskanzlei bittet die Stimmberechtigten, sich bei ihrer Wohngemeinde zu melden, falls die Wahllisten fehlerhaft sein sollten. Derzeit nimmt die Staatskanzlei die nötigen Abklärungen vor.

Heute Donnerstag hat die Staatskanzlei des Kantons Thurgau von zwei Stimmberechtigten die Meldung erhalten, dass ihre Wahllisten für die Nationalratswahlen am 20. Oktober 2019 nicht vollständig seien. In den betroffenen Unterlagen sei ein Teil der Stimmzettel doppelt vorhanden, andere hingegen würden fehlen. Derzeit nimmt die Staatskanzlei die nötigen Abklärungen vor. Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Wahlunterlagen zu prüfen und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Die Gemeinden sind informiert und werden fehlerhafte Wahlunterlagen ersetzen.