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Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden und der Friedensrichterinnen und Friedensrichter am 9. Februar 2020

Der Regierungsrat hat die Durchführung der Abstimmungen des Bundes und des Kantons sowie die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden und der Friedensrichterinnen und Friedensrichter auf den 9. Februar 2020 angeordnet. Auf Bundesebene kommen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» sowie die Gesetzesänderung betreffend die Diskriminierung und den Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung zur Abstimmung. Im Kanton Thurgau wird ausserdem über das Steuergesetz abgestimmt, da im Grossen Rat das Behördenreferendum zustande gekommen ist. Allfällige zweite Wahlgänge für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden sowie der Friedensrichterinnen und Friedensrichter fänden am Sonntag, 15. März 2020, gemeinsam mit den Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates statt.