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Breites Kandidatenfeld für Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden

Nebst der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung finden am 9. Februar 2020 auch die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden und der Friedensrichterinnen und Friedensrichter statt. Die Eingabefrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist gestern Montagabend, 16. Dezember 2019, abgelaufen. Die Wahlen erfolgen für die Amtsdauer 2020 bis 2024.

In den Bezirken werden am 9. Februar 2020 die Präsidien, Berufsrichterinnen und Berufsrichter, nebenamtlichen Mitglieder sowie Ersatzmitglieder der fünf Bezirksgerichte gewählt. Ausserdem bestimmen die Wählerinnen und Wähler die Friedensrichterinnen und Friedensrichter.

Für alle zu besetzenden Funktionen sind Wahlvorschläge eingereicht worden. Bei mehreren Wahlgeschäften sind mehr Wahlvorschläge eingegangen, als Mandate zu vergeben sind. Alle fristgerecht vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten werden auf der Namenliste aufgeführt, die den Wahlunterlagen beigelegt wird. Es können auch Personen gewählt werden, die nicht auf der Namenliste aufgeführt sind.

Liste mit den Wahlvorschlägen für die Bezirksgerichte und für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter [pdf, 42 KB]