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Klarstellung zur Botschaft der kantonalen Steuervorlage

Die Botschaft über die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) bedarf einer Klarstellung. Die in der Botschaft gemachte Aussage, der Kanton Thurgau falle durch die Gewinnsteuersatzsenkung im interkantonalen Vergleich vom ersten Drittel ins Mittelfeld zurück, ist falsch. Korrekt ist, dass der Kanton Thurgau sich bereits heute im Mittelfeld befindet und damit noch schlechter platziert ist als in der Botschaft dargestellt. Mit der Änderung des Steuergesetzes verbleibt er im Mittelfeld, sonst würde er ins letzte Drittel abrutschen. Inhaltlich ist die Gesetzesrevision in der Botschaft korrekt dargestellt.

Am kommenden Sonntag, 9. Februar 2020, stimmt die Thurgauer Bevölkerung über eine Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) ab. Damit wird die auf Bundesebene am 19. Mai 2019 angenommene Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) umgesetzt. Die kantonale Vorlage besteht im Wesentlichen aus einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen von 4 % auf 2.5 % und Entlastungen für Familien und den Mittelstand.

In der Botschaft wird auf den Seiten 3, 4, 6 und 7 ausgeführt, dass der Kanton Thurgau bei einer Senkung des Gewinnsteuersatzes im interkantonalen Vergleich vom ersten Drittel ins Mittelfeld zurückfalle. Diese Aussage ist in dieser Form falsch. Richtig ist, dass sich der Kanton Thurgau bis 2009 im vorderen Drittel befunden hat, seither aber sukzessive auf den 13. Platz abgerutscht ist. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes führt also nicht dazu, dass der Kanton Thurgau vom vorderen Drittel ins Mittelfeld zurückfällt. Vielmehr bewirkt die Senkung des Gewinnsteuersatzes, dass sich der Kanton Thurgau im Mittelfeld halten kann, nämlich voraussichtlich auf dem 11. Platz. Ohne die Gewinnsteuersenkung würde der Kanton Thurgau ins letzte Drittel der 26 Kantone zurückfallen.

In der Sache hat die fehlerhafte Aussage keine Auswirkungen. Die Revision des Steuergesetzes bewirkt, dass Unternehmen entlastet (43.4 Mio. Franken) und damit Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden sowie eine merkliche Entlastung von Familien und Mittelstand (21.6 Mio. Franken) erreicht werden kann. Ein Teil der Unternehmensentlastung wird durch den Bund finanziert (16 Mio. Fr.), den Rest tragen der Kanton und die Gemeinden gemeinsam.

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