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Namenlisten für die Wahl der neuen Bezirksbehörden

Für die Wahl der neuen Bezirksbehörden endete am Montag die Eingabefrist für die Wahlvorschläge. Am 13. Juni 2010 sind die Bezirksgerichte sowie die Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Amtsdauer vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Mai 2012 zu wählen. Die Wahl erfolgt in den fünf neuen Bezirken.

Die bis zum Eingabeschluss vom 19. April 2010 der Staatskanzlei des Kantons Thurgau gemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden auf den Namenlisten erscheinen. Wählbar sind aber auch Personen, die nicht auf dieser Namenliste aufgeführt sind. In den Bezirken Arbon und Frauenfeld sind das Gerichtspräsidium, drei Berufsrichterinnen oder -richter, vier nebenamtliche Mitglieder des Bezirksgerichts sowie drei Ersatzmitglieder zu wählen. In den Bezirken Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden werden gleiche viele Mitglieder gewählt, jedoch nur zwei Berufsrichterinnen oder -richter. Die Wahl der Friedensrichterinnen und -richter erfolgt in 18 Kreisen. Die folgenden Kandidaturen sind der Staatskanzlei gemeldet worden: 
 
Namenlister der Bezirkswahlen vom 13.6.2010  [PDF, 69.0 KB]