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Anordnungsbeschluss für den Urnengang am 7. März 2021 gefasst

Der Regierungsrat hat den Anordnungsbeschluss für den Urnengang am 7. März 2021 gefasst. Zur Abstimmung kommen drei nationale Vorlagen: die Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot», das Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) und der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien. Ausserdem findet im Bezirk Weinfelden Ersatzwahl für die Präsidentin oder den Präsidenten des Bezirksgerichts statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für diese Ersatzwahl würde am Sonntag, 13. Juni 2021 durchgeführt. Die Ersatzwahl wird nötig, weil Gerichtspräsident Pascal Schmid per 31. Mai 2021 seinen Rücktritt eingereicht hat.