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Wildschweinekadaver werden auf Afrikanische Schweinepest untersucht

Die Schweiz ist nach wie vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Diese hat sich in den letzten Jahren jedoch von Osteuropa her nach Ostdeutschland ausgebreitet und könnte eines Tages auch unser Land erreichen. Eine frühe Entdeckung eines Seucheneintrags ist für eine rechtzeitige Eindämmung dieser Tierkrankheit entscheidend. Ab dem 1. Juni 2021 sollen deshalb die Kadaver von verendet aufgefundenen, krank erlegten oder dem Strassenverkehr zum Opfer gefallenen Wildschweinen verstärkt auf das Virus beprobt werden. Mit der Beprobung beauftragt werden die Thurgauer Jägerinnen und Jäger. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende virale Tierseuche, die ursprünglich aus Afrika stammt und sich seit 2007 von Georgien via Osteuropa bis nach Ostdeutschland ausgebreitet hat, wo 2020 die ersten Fälle verzeichnet wurden. Sie ist für den Menschen absolut ungefährlich, selbst beim direkten Verzehr von verseuchtem Fleisch kommt es nicht zu einer Ansteckung. Die ASP führt jedoch bei Schweinen innert weniger Tage zum Tod. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren, aber auch indirekt beispielsweise durch die Aufnahme kontaminierter Lebensmittel durch die Schweine.

Um einen allfälligen Ausbruch der Seuche möglichst schnell zu erkennen, führt das kantonale Veterinäramt eine Beprobungspflicht bei Kadavern von verendet aufgefundenen, krank erlegten oder dem Strassenverkehr zum Opfer gefallenen Wildschweinen ein, womit die Umsetzung des seit 2018 laufenden ASP-Früherkennungsprogramms des Bundes sichergestellt wird. Im Rahmen der ordentlichen Jagdausübung gesund erlegte Wildschweine sind nicht zu beproben. Mit der Probenahme beauftragt werden alle Jagdpächterinnen und Jagdpächter sowie Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher der Thurgauer Jagdreviere, die dies bislang bereits auf freiwilliger Basis durchgeführt haben. Die genommenen Proben werden zur Untersuchung an das eidgenössische Institut für Virologie und Immunologie eingesandt. Für die Probenentnahme werden die Jägerinnen und Jäger pauschal mit 50 Franken pro Probe entschädigt.

Ziel der Beprobungen ist es, den Ausbruch der Seuche früh zu erkennen, um Massnahmen ergreifen zu können, die ein Übergreifen auf die Hausschweinebestände möglichst verhindern. Im Kanton Thurgau werden nach Luzern und Bern am drittmeisten Schweine gehalten. Insgesamt sind es in 336 Betrieben rund 164 000 Hausschweine.

Die Jagd leistet mit der Beprobung der Wildschweine einen wichtigen Beitrag zur Tierseuchenprävention. Das Veterinäramt dankt allen Jägerinnen und Jägern für ihre Unterstützung in dieser Sache.