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Thurgauer Regierungsrat fordert teils schnellere Öffnungsschritte

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst den vom Bundesrat per 31. Mai 2021 vorgeschlagenen Öffnungsschritt IV in seiner Stossrichtung. Mit Blick auf den Impffortschritt und auf die stabile epidemiologische Lage können aus Sicht des Thurgauer Regierungsrats jedoch schnellere Öffnungsschritte realisiert werden. In seiner Stellungnahme beurteilt er die Regelungen des Bundes zudem als zu kompliziert, zu wenig konsistent und schwierig im Vollzug. Als Beispiel nennt er die kaum verständliche Maskentragpflicht, die beim Sitzen in Restaurants gelten soll. Auch die Beibehaltung der Zehnpersonen-Regel im privaten Kreis im Innenbereich sei nicht nachvollziehbar. Im Rahmen der laufenden Konsultation hat sich der Regierungsrat erneut mit anderen Ostschweizer Regierungen abgestimmt.

Nach der Konsultation der Kantone und der Sozialpartner hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 seine Strategie für die kommenden Monate verabschiedet. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können. Der Bundesrat schlägt im Öffnungsschritt IV nun vor, Ende Mai den Wechsel von der Phase 1 (Schutzphase) zur Phase 2 (Stabilisierungsphase) vorzunehmen. Diesen Schritt unterstützt der Regierungsrat im Grundsatz, wie er in seiner Vernehmlassung schreibt. 

Ziel: Vollzugstauglichere Regelungen
Der geplante Öffnungsschritt per 31. Mai 2021 umfasst Lockerungen in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen, Sport- und Kulturaktivitäten sowie beim Homeoffice. Zusammen mit anderen Ostschweizer Kantonen begrüsst der Thurgauer Regierungsrat die Stossrichtung dieser Lockerungsschritte. Allerdings werden die Regelungen teilweise noch als zu kompliziert und zu wenig konsistent beurteilt. Sie müssten grundsätzlich alltags- und vollzugstauglicher werden. Zwei weitere Punkte sind wichtig: Zum einen muss rasch ein verlässliches Zertifikat für Geimpfte, Genesene und Getestete verfügbar sein, zum anderen soll die Geschwindigkeit der Öffnung dem Impffortschritt und den Richtwerten, insbesondere den Indikatoren im Hospitalisierungsbereich, folgen. Aus heutiger Sicht seien gestützt darauf schnellere Lockerungen angebracht.

Auch im Einzelnen sieht der Regierungsrat in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenzial. So soll gemäss Bundesrat die Homeoffice-Pflicht Ende Mai aufgehoben werden, sofern die Betriebe repetitive Tests auf Covid-19 durchführen. Der Thurgauer Regierungsrat fordert dagegen eine Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung ohne Verknüpfung mit der Pflicht zu repetitiven Testungen.

Höhere Obergrenze bei Veranstaltungen 
Bei Veranstaltungen schlägt der Bund eine Erhöhung der zulässigen Personenzahl vor, beispielsweise bei Anlässen zur politischen Meinungsbildung oder religiöser Natur von 50 auf 100 Personen im Innenbereich und von 100 auf 300 Personen im Freien. Dem Regierungsrat geht dies zu wenig weit. Für grössere Veranstaltungen allgemein fordert er, mit einem strikten Schutzkonzept, eine Obergrenze von 300 Personen im Innenbereich und von 600 Personen im Aussenbereich. Ebenso seien Lockerungen für private Veranstaltungen nötig, zum Beispiel indem drinnen für Private statt 10 künftig 15 Personen erlaubt werden. Handelt es sich um grössere private Feiern wie etwa Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, so sollen die gleichen Schutzmassnahmen gelten wie für grössere Veranstaltungen. Insgesamt seien die Regelungen zu Veranstaltungen noch zu wenig alltagstauglich und sollten vereinfacht und vereinheitlicht werden, schreibt der Regierungsrat.

An Mannschaftssport-Wettkämpfen mit Körperkontakt (z.B. Fussball) sollen gemäss Bund draussen künftig 50 Personen teilnehmen können, an sonstigen Sportaktivitäten im Aussenbereich (z.B. Leichtathletik, Radsport, aber auch Trainings) jedoch nur 30. Für den Regierungsrat ist dies nicht nachvollziehbar. Er verlangt eine generelle Erhöhung auf mindestens 50 Personen für sämtliche Outdoor-Sportaktivitäten. Ebenso zu lockern seien die Vorgaben bezüglich Gruppengrösse bei den Sportaktivitäten drinnen. 

Keine Maskenpflicht an Restaurant-Tischen
Die Restaurants sollen laut Bundesrat auch ihre Innenräume wieder öffnen dürfen, die Gäste sollen jedoch eine Maske tragen, sobald sie nicht essen oder trinken. Der Regierungsrat begrüsst die Öffnung, hält die vom Bund vorgeschlagene Maskenregelung jedoch weder für durchsetzbar noch zielführend: «Vorgaben, die nicht nachvollziehbar sind und nicht durchgesetzt werden können, schaden mehr als sie nützen.» Deshalb sei die Maskenpflicht am Tisch drinnen und draussen aufzuheben. Zudem soll die starre Vierpersonen-Regelung am Tisch für Personen aus dem gleichen Haushalt fallen.

Einverstanden ist der Regierungsrat mit der Öffnung der Thermalbäder und Wellness-Einrichtungen sowie mit Lockerungen bei den Präsenzveranstaltungen auf Hochschulstufe. Diese sollen aber nicht mit einer Pflicht zu repetitiven Tests verbunden werden. 

Schliesslich hat der Bund definiert, unter welchen Bedingungen geimpfte Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder im Ausland waren, nicht in Quarantäne gehen müssen. Der Regierungsrat unterstützt diese Vorschläge, äussert aber Bedenken bezüglich Anforderungen an den Nachweis der Impfung. Hier seien klare Regelungen gefragt. Absolut zentral sei deshalb die zeitnahe Bereitstellung eines verlässlichen Zertifikats für Geimpfte, Genesene und Getestete. 


Vernehmlassungsantwort_Oeffnungsschritt_IV.pdf [pdf, 152 KB]