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Der Thurgauer Pandemieplan hat Pioniercharakter

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf des kantonalen Pandemieplans in eine externe Vernehmlassung geschickt. Der Pandemieplan Thurgau ist schweizweit der erste, der die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umsetzt, dass Pandemiepläne nicht nur auf Grippepandemien fokussieren sollen. Auch die detaillierte Risikomatrix hat Pioniercharakter.

«Es war ein mutiges Unterfangen, während einer Pandemie den eigenen Pandemieplan zu überarbeiten», sagte Regierungsrat Urs Martin, Chef des Departements für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau, an einer Medienkonferenz. «Aber es war richtig, denn je näher man dran ist, umso besser kann man die Erkenntnisse einfliessen lassen.» Das Epidemiengesetz schreibt vor, dass sowohl Bund als auch Kantone Vorbereitungsmassnahmen für Pandemiefälle treffen. Dazu gehört die Erarbeitung von Einsatz- und Notfallplänen, die als Grundlage für die Vorbereitung zur Bewältigung einer Pandemie in der Schweiz dienen. Vor rund einem Jahr hat der Regierungsrat einer Projektorganisation den Auftrag erteilt, den kantonalen Pandemieplan neu zu erarbeiten. Unterstützt wurde die Projektgruppe von Thomas Zeltner, dem langjährigen Direktor des Bundesamts für Gesundheit. Nun liegt der Entwurf vor und wurde vom Regierungsrat in eine externe Vernehmlassung geschickt.

Thomas Zeltner betonte an der Medienkonferenz, dass der Thurgauer Pandemieplan schweizweit der erste ist, der die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umsetzt, dass Pandemiepläne nicht nur auf Grippepandemien fokussieren sollen. «Eine weitere Besonderheit des Thurgauer Pandemieplans ist die Risikomatrix. Ich bin sicher, dass sich die anderen Kantone daran orientieren werden», sagte Zeltner. Diese schematische Darstellung der möglichen Übertragungswege von Mikroorganismen und zugehörigen Schutzmassnahmen soll helfen, potenziell gefährliche Mikroorganismen – auch die, die noch nicht bis ins Detail erforscht sind – schnell einzuteilen und gesundheitsrelevante Schutzmassnahmen anzuordnen.

Eine Pandemie ist ein komplexes hochpolitisches Ereignis

Der Pandemieplan Thurgau soll als praktisch orientiertes Dokument ein möglichst einfaches Instrument zur Pandemiebewältigung darstellen. Er orientiert sich dabei an den bereits bestehenden kantonalen Führungs- und Organisationsstrukturen und passt diese an die Besonderheiten von pandemischen Lagen an. Dabei will der Thurgau, ebenfalls als erster Kanton in der Schweiz, das «One-Health-Prinzip» umsetzen. Dieses bezeichnet den interdisziplinären Ansatz zur engen Zusammenarbeit zwischen Veterinär- und Humanmedizin. Diese Zusammenarbeit ist gerade in der Pandemie Voraussetzung für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier, für die Einsparung von Ressourcen und den Erhalt einer intakten Umwelt. «Pandemien sind heute nicht mehr nur für die Akteure im Gesundheitswesen eine grosse Herausforderung. Es sind komplexe hochpolitische Ereignisse mit enormem Einfluss auf sämtliche Teile der Gesellschaft. Da gilt es unter anderem auch, sich das Vertrauen der Bevölkerung zu erarbeiten und zu erhalten», sagte Urs Martin.

Der Pandemieplan soll daher universell angewandt werden können. Im Hauptteil umfasst er verschiedene Handlungsfelder. Dazu gehören nebst der medizinischen Versorgung, den Schutzkonzepten- und Schutzmaterialen oder der Testung und Impfung insbesondere auch die mentale, soziale und psychische Gesundheit. Hinzu kommen Handlungsfelder wie die betriebliche Vorbereitung oder die Kommunikation.

Vernehmlassung dauert bis am 31. Oktober

Die externe Vernehmlassung des Pandemieplans des Kantons Thurgau startet am heutigen 1. Juli 2021 und endet am 31. Oktober 2021. Eingeladen sind die politischen Parteien, Spitäler, Ärzte und Apotheken inklusive deren Verbände sowie zahlreiche weitere Institutionen. Nach der Prüfung der Stellungnahmen folgt die Überarbeitung des Pandemieplans. Das Ziel des Regierungsrates ist es, dass der neue Pandemieplan Anfang 2022 in Kraft tritt. Danach wird er auf Anordnung des Gesamtregierungsrates im Vier-Jahres-Rhythmus oder aufgrund einer Gesetzesrevision auf dessen Anwendbarkeit und Aktualität überprüft.

Sämtliche Unterlagen sind auf www.vernehmlassungen.tg.ch einsehbar.

Sie präsentierten den neuen Pandemieplan des Kantons Thurgau (von links nach rechts): Thomas Zeltner, langjähriger Direktor des Bundesamts für Gesundheit, Regierungsrat Urs Martin und Karin Frischknecht, Chefin des Amts für Gesundheit.
Sie präsentierten den neuen Pandemieplan des Kantons Thurgau (von links nach rechts): Thomas Zeltner, langjähriger Direktor des Bundesamts für Gesundheit, Regierungsrat Urs Martin und Karin Frischknecht, Chefin des Amts für Gesundheit.