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Quellensteuerbezug erfolgt künftig über den Kanton

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuerverordnung) genehmigt. Somit erfolgt der Bezug der Quellensteuer ab 2023 über den Kanton und nicht mehr über die Gemeinden. Einerseits setzt der Regierungsrat damit ein Anliegen einer Motion um, andererseits resultiert die Änderung aufgrund von Vorgaben der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Die Quellensteuererhebung wird im Kanton Thurgau – von wenigen Ausnahmen abgesehen – durch die 80 Gemeindesteuerämter vorgenommen. Mittels der Motion «Wirtschaftsfreundliche, unbürokratische Abwicklung der Quellensteuer» haben die Motionärinnen und Motionäre eine zentrale Organisationsstruktur der Quellensteuererhebung und des Quellensteuerbezugs verlangt. Bei der kantonalen Steuerverwaltung sind in den vergangenen Jahren zudem regelmässig Reklamationen über den dezentralen Bezug der Quellensteuer eingegangen. Ausserdem hat die eidgenössische Steuerverwaltung festgestellt, dass die Organisation des Kantons Thurgau im Bereich Quellensteuer nicht den Vorgaben des Bundes entspreche.

Der Erfüllung der Motion und der Vorgaben der eidgenössischen Steuerverwaltung kommt der Regierungsrat mit der Revision der Steuerverordnung nach. An verschiedenen Stellen werden die Wörter «Gemeindesteueramt» oder «Bezugsbehörde» durch «Steuerverwaltung» ersetzt. Zudem hat der Regierungsrat an anderen Stellen Präzisierungen vorgenommen. Die Revision bietet zudem die Gelegenheit, den Titel der Verordnung auf die in der Praxis ohnehin verwendete Bezeichnung «Steuerverordnung» zu kürzen.

Durch die Verordnungsänderungen finden finanzielle Verlagerungen von den Gemeinden zum Kanton statt. Diese Verschiebungen werden durch den Wegfall der Mitwirkungsentschädigungen bei der Erhebung der Quellensteuer teilweise kompensiert. Die Einführung ist per 1. Januar 2023 vorgesehen.