Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Regierungsrat befürwortet den Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine

Der Regierungsrat begrüsst die Absicht des Bundesrats, bei Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten, den Schutzstatus S anzuwenden. Dieser Status biete einige zentrale Vorteile, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Staatssekretariat für Migration.

Infolge des russischen Angriffs haben bereits weit über eine Million Menschen die Ukraine in Richtung Schengen-Raum verlassen. Je nach Entwicklung könnte diese Zahl noch stark steigen. Der Bundesrat erwartet, dass zunehmend auch Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz Schutz suchen. Sie können visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten. Der Bundesrat hat sich zudem im Grundsatz für die Einführung des im Asylgesetz vorgesehenen Schutzstatus S ausgesprochen.

Der Regierungsrat begrüsst den beabsichtigten Entscheid des Bundesrates, für aus der Ukraine geflüchtete Menschen den Status S anzuwenden. Dieser Status bietet aus seiner Sicht einige zentrale Vorteile. Da die Asylgründe der Betroffenen nicht individuell geprüft werden müssen, haben sie rasch die Gewissheit, dass ihnen in der Schweiz zumindest ein vorübergehender Schutz gewährt wird und sie in einem vereinfachten Prozess den Kantonen zur Unterbringung zugewiesen werden können. Der Status S regelt zudem die finanzielle Situation und löst die Entrichtung der Globalpauschale 1 für Betroffene an die Kantone aus. Damit kann die Existenzsicherung und Krankenversicherung gewährleistet werden.

Der Status S sieht grundsätzlich keine Integrationsleistungen vor, weil man von einer baldigen Rückkehr der Geflüchteten ausgeht. Der Regierungsrat beurteilt es als Nachteil, dass der Status S keinerlei Integration vorsieht. Im konkreten Fall der Ukraine könne der Zeitpunkt einer möglichen Rückkehr zurzeit nicht vorausgesagt werden und eine diesbezügliche Beurteilung dürfte auch in naher Zukunft unmöglich sein. Der Regierungsrat beantragt daher, die Ausrichtung einer Integrationspauschale für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine ab Ankunft zu prüfen.

Vernehmlassungsantwort Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine [pdf, 1021 KB]