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Neue Lärm- und Ruheschutzstrategie für kantonale Strassen

Übermässiger Strassenlärm kann Anwohnerinnen und Anwohner belasten. Der Kanton Thurgau hat darum in den vergangenen Jahren stark in den Lärmschutz investiert. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Die neue Lärm- und Ruheschutzstrategie des kantonalen Tiefbauamts definiert die Vorgaben für künftige Projekte. Bei allen Strassenbau- und Unterhaltsprojekten sollen in erster Priorität Lärmschutzmassnahmen an der Quelle geprüft werden. Dazu gehören lärmarme Beläge, Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und verkehrslenkende Massnahmen.

Stetiger Lärm kann krankmachen. Die Lärmschutzverordnung des Bundes enthält deshalb die wichtigsten Bestimmungen, um die Bevölkerung vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen. Sie verpflichtet unter anderem die Kantone zu sogenannten Lärmsanierungen an Kantonsstrassen, entlang derer die massgeblichen Grenzwerte überschritten sind («Erstsanierung»).

Erstsanierung für 53,4 Millionen Franken abgeschlossen

Der Kanton Thurgau hat in den vergangenen Jahren stark in den Lärmschutz investiert und konnte die Erstsanierung der Kantonsstrassen weitgehend bis zur vorgegeben Frist vom 31. März 2018 abschliessen. Bis 2020 baute das kantonale Tiefbauamt auf 107 Streckenabschnitten mit einer totalen Länge von 24,3 Kilometern lärmarme Beläge ein. Hinzu kamen 88 Lärmschutzwände oder Lärmschutzdämme und 22'991 Schallschutzfenster. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 53,4 Millionen Franken, wovon die Schallschutzfenster den grössten Teil ausmachten. Mit den Massnahmen wurden ca. 5'000 Personen geschützt. Trotzdem bleiben ca. 25'000 Personen von Grenzwertüberschreitungen betroffen. 

Lärm- und Ruheschutz als neue Daueraufgabe

Der Kampf gegen übermässigen Strassenlärm ist nach der Erstsanierung zu einer Daueraufgabe geworden. Damit der Kanton Thurgau diese Aufgabe erfüllen kann, hat das kantonale Tiefbauamt die «Strategie Lärm- und Ruheschutz kantonale Strassen Thurgau» ausgearbeitet. Sie ist mit dem Genehmigungsentscheid des Departements für Bau und Umwelt vom 16. März 2022 in Kraft getreten. Gemäss der neuen Strategie wird der Lärm- und Ruheschutz in alle Projekte im Kantonsstrassennetz integriert, um übermässigen, störenden und schädlichen Lärm kontinuierlich zu reduzieren und damit die Lebens- und Aufenthaltsqualität entlang der Kantonsstrassen weiter zu steigern sowie die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen (Leitmotiv «Lärm- und Ruheschutz als Daueraufgaben»). 

Ruheschutz an der Quelle mit lärmarmen Belägen und Temporeduktionen

Mit der neuen Strategie findet auch ein Paradigmenwechsel statt. Schweizweit hat sich in den letzten Jahren der Kenntnisstand bezüglich Wirkung und Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduktionen und lärmarmen Belägen verbessert. Es hat sich gezeigt, dass diese beiden Massnahmen einen wirksamen und dauerhaften Schutz vor Strassenlärm ermöglichen. Die kantonale Strategie setzt deshalb in erster Linie auf Lärm- und Ruheschutz an der Quelle (Strategische Leitlinie 1: «Lärm- und Ruheschutz an der Quelle»). Bei allen Strassenbau- und Unterhaltsprojekten soll als erstes geprüft werden, ob lärmarme Beläge, die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit oder verkehrslenkende Massnahmen umzusetzen sind. Diese Massnahmen sind an die Bedingung geknüpft, dass sie wirtschaftlich tragbar und verhältnismässig sind. 

Auf Stufe der Projekte wird sich in den kommenden Monaten eine neue Praxis entwickeln, damit der Lärm- und Ruheschutz nach einheitlichen und objektiven Kriterien an allen Kantonsstrassen umgesetzt werden kann. So ist der Einsatz von lärmarmen Belägen beispielsweise nicht in allen Fällen möglich und führt im Vergleich zu konventionellen Belägen zu höheren Lebensdauerkosten. Lärmarme Beläge sollen deshalb eingesetzt werden, wenn sie sich als Bestlösung erweisen. Bei der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit ist vor allem die Verhältnismässigkeit zu prüfen, da sie sich auf den Verkehrsfluss auswirkt. Eine Temporeduktion ist in vielen Fällen eine günstige und dauerhafte Massnahme, bedingt aber Fachgutachten und Situationsanalysen, um zu überprüfen, ob sie nötig, zweck- und verhältnismässig ist.

Vorsorge beim Planen und Bauen

Die neue Strategie Lärm- und Ruheschutz enthält auch Ziele zur Lärmvorsorge beim Planen und Bauen (Strategische Leitlinie 2: «Lärmvorsorge beim Planen und Bauen»). Die Förderung von Ruhe und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum wird als Bestandteil von Strassenbauprojekten gesehen, der einen wichtigen Beitrag zur qualitätsvollen Innenentwicklung leisten kann. Strassenräume sollen deshalb so gestaltet werden, dass Mobilitäts- und Ruhebedürfnisse aufeinander abgestimmt sind.

Strategie Lärm- und Ruheschutz kantonale Strassen Thurgau [pdf, 63.0 MB]