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Regierungsrat begrüsst den Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Rettungsschirm für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort schreibt er aber, dass der Rettungsschirm freiwillig sein, allen offenstehen und unattraktiv ausgestaltet sein sollte. Der Regierungsrat teilt somit die Haltung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren.

Der Bundesrat will mit einem Rettungsschirm für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft zur Versorgungssicherheit der Schweiz beitragen. Das Bundesgesetz soll eine Rechtsgrundlage schaffen, damit der Bund bei ausserordentlichen Marktentwicklungen subsidiäre Finanzhilfen für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft zur Verfügung stellen kann. Gleichzeitig mit dem Gesetz soll dem Parlament ein Verpflichtungskredit im Umfang von zehn Milliarden Franken vorgelegt werden, damit sich der Bund gegenüber den systemkritischen Unternehmen verpflichten kann, die nötige Liquidität kurzfristig zur Verfügung zu stellen.

Der Regierungsrat ist wie die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren mit der Vorlage grundsätzlich einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, sollte der Rettungsschirm aber allen Energieversorgungsunternehmen potenziell offenstehen, da neben den drei genannten zahlreiche andere Energieversorgungsunternehmen bestehen, deren Bedeutung für das Stromversorgungssystem gross sei und bei denen die Verantwortung in einer solchen ausserordentlichen Lage nicht einfach vom Bund weg delegiert werden könne.

Die Kantone würden in ihrer Rolle als Eigentümer im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles daransetzen, dass der Rettungsschirm – der vielmehr ein Sicherheitsnetz ist – gar nie zur Anwendung komme, schreibt der Regierungsrat. Zudem seien Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen zwingend zu verhindern. Ein Rettungsschirm nur für spezifische Unternehmen führe zu Fehlanreizen und starken Wettbewerbsverzerrungen, da diese Unternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern über eine faktische Staatsgarantie verfügten. Weiter schreibt der Regierungsrat, dass die Unterstellung unter den Rettungsschirm freiwillig sein müsse. Ansonsten würden auch Unternehmen unter den Rettungsschirm gezwungen, die gar keinen Bedarf dafür sähen. Ihnen würden zahlreiche Verhaltens- und Informationspflichten auferlegt. Dies stellt aus Sicht des Regierungsrats einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Unternehmen dar.