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Regierungsrat will technologieneutrale Gesetzgebung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den vorgeschlagenen Teilrevisionen von vier Ausführungserlassen zum Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nur teilweise einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort fordert er, dass die Gesetzgebung technologieneutral erlassen wird.

Der Bund hat die Teilrevisionen von vier Ausführungserlassen zum Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in die Vernehmlassung gegeben. In der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) werden die Neuerungen der 5G-Technologie aufgenommen und weitere, teilweise technische, Änderungen angebracht. Infolge der Einführung von fünf Auskunfts- und vier Überwachungstypen in die VÜPF muss auch der Anhang der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) mit neuen Gebühren und Entschädigungen ergänzt werden. Zudem wird die Gelegenheit genutzt, auch einige Bestimmungen der Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF), wie die Bearbeitungsfristen, und der Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF), wie die Zugriffe des Dienstes ÜPF auf Daten im Verarbeitungssystem, zu revidieren.

Der Regierungsrat ist mit der geplanten Teilrevision nur teilweise einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt, begrüsst er zwar, dass auf die neuen Technologien reagiert wird. Es müsse jedoch davon ausgegangen werden, dass künftig weitere technologische Neuerungen geschaffen würden. Die Gesetzgebung sollte deshalb technologieneutral erlassen werden und technische Details sollten beispielsweise in Merkblättern, Anhängen oder ähnlichem geregelt werden. Dies würde sicherstellen, dass rasch auf weitere neue technologische Innovationen reagiert werden könne. Mit den vorliegenden Verordnungsentwürfen werde dies nicht erreicht. Die hochtechnische Ausgestaltung der Verordnung berge ein gewisses Risiko, dass in Bezug auf die verschiedenen Technologien Anforderungslücken und unerwünschter Interpretationsspielraum entstehen. Es sollte deshalb eine deutlich technologieneutralere Formulierung geprüft werden, damit sowohl die bereits vorhandenen 3G- und 4G-Technologien als auch künftige Technologien abgedeckt werden könnten, schreibt der Regierungsrat.

Zudem bedauert es der Regierungsrat, dass hinsichtlich der Gebühren weiterhin auf die administrativ aufwändige Verrechnung pro Auftragstyp gesetzt wird, obwohl zwischenzeitlich die Grundlage zur unvergleichlich schlankeren Verrechnung von Jahrespauschalen geschaffen wurde und solche im Übrigen auch die Budgetierung massgeblich erleichtern würden. Weiter beantragt der Regierungsrat die Schaffung von zwei neuen Überwachungstypen und eines neuen Auskunftstyps, um einerseits die Überwachungstypen mit der neusten Technologie in Einklang zu bringen und andererseits bestehende Lücken zu schliessen. Mit den zur Verfügung stehenden Überwachungstypen könne gegenwärtig nicht abgeklärt werden, ob sich eine Person in der Schweiz aufhalte oder nicht. Dies habe zur Folge, dass zum Teil teure, aber nutzlose Überwachungen durchgeführt werden müssten. Mit den neuen Überwachungstypen könne das behoben werden, weil erkannt werden könne, ob sich eine Mobilfunkteilnehmerin oder ein Mobilfunkteilnehmer in der Schweiz befinde und Folgeüberwachungen sinnvoll seien.

Vernehmlassungantwort Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs [pdf, 1.1 MB]