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Kanton Thurgau beteiligt sich am Programm S

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, dass sich der Thurgau am Programm «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus S» (Programm S) beteiligt. Damit soll auch für Personen mit dem Schutzstatus S eine Integrationspauschale ausgerichtet werden.

Da für Personen mit Schutzstatus S von Gesetzes wegen keine Integrationspauschale ausgerichtet wird, der Spracherwerb aber wichtig ist, damit die Betroffenen rasch eine Arbeit aufnehmen und am sozialen Leben teilnehmen können, schlägt das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Kantonen ein auf ein Jahr befristetes Programm mit einem finanziellen Beitrag von maximal 3'000 Franken pro Person mit Schutzstatus S vor. 

Der Regierungsrat hat entschieden, dieses Programm S im Kanton Thurgau anzuwenden. Die Umsetzung des Programms lehnt sich an die bestehenden Programmvereinbarungen des Kantons Thurgau mit dem SEM zum kantonalen Integrationsprogramm an, die auch inhärenter Bestandteil der Programmvereinbarung S sind und weiter gelten, soweit die vorliegende Vereinbarung keine Abweichungen festhält. Pro Schutzstatus S vergütet das SEM innert Jahresfrist maximal 3'000 Franken. Die Programmvereinbarung des Kantons Thurgau mit dem SEM wird rückwirkend für die Laufzeit vom 11. März 2022 bis 10. März 2023 abgeschlossen.