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Einverstanden mit der Anpassung der Covid-19-Verordnung Zertifikate

Der Regierungsrat ist mit der Übernahme und Umsetzung der relevanten EU-Rechtstexte bezüglich des EU Digital COVID Certificate und der Anpassung der Covid-19-Verordnung Zertifikate einverstanden, schreibt er an das Eidgenössische Departement des Innern. Für Covid-Zertifikate, die bis zum 12. Juli 2021 ausgestellt wurden, wurde die Gültigkeit des elektronischen Siegels auf ein Jahr befristet. Da die EU vor kurzem eine Ausnahme für Minderjährige im Rahmen des Reiseverkehrs innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes erlassen hat, das heisst eine – vorerst – unbeschränkte Gültigkeit für vollständig geimpfte Personen unter 18 Jahren vorschreibt, besteht die Gefahr, dass Zertifikate wegen Erreichen des Ablaufdatums des elektronischen Siegels – fälschlicherweise – als ungültig erkannt werden. Zertifikate, die bis zum 12. Juli 2021 und an Personen ausgestellt wurden, die heute unter 18 Jahren alt sind, sollen daher mit einer längeren Gültigkeit des elektronischen Siegels neu ausgestellt werden. Um den damit verbundenen Aufwand für die Aussteller und insbesondere die Kantone möglichst gering zu halten, soll die Aufbewahrungs-App um eine Funktion erweitert werden, die es erlaubt, solch fehlerhafte Zertifikate an das System zur Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten zu senden und ein neues, korrigiertes Zertifikat zurückzuerhalten.