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Regierungsrat verabschiedet teilrevidierten Richtplan

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Teilrevision des kantonalen Richtplans, den Mitwirkungsbericht sowie das Dokument «Fruchtfolgeflächen im Kanton Thurgau: Vollzugshilfe zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen» verabschiedet.

Angesichts der wachsenden und sich schnell wandelnden Ansprüche an den Raum wird der kantonale Richtplan (KRP) im Kanton Thurgau in einem Zweijahresrhythmus überprüft und bei Bedarf angepasst. Ein solches «Zweijahrespaket» wurde für die Jahre 2020/2021 erarbeitet. Dabei haben sich Kanton und Gemeinden, Regionalplanungsgruppen, Verbände und Organisationen, Nachbarkantone und das benachbarte Ausland, aber auch Teile der Thurgauer Bevölkerung intensiv mit der Überarbeitung des KRP auseinandergesetzt und sich am Überarbeitungsprozess beteiligt. Das Resultat dieses rund zweijährigen Prozesses liegt in Form der Teilrevision vor. Mit der Teilrevision des KRP verfügt der Regierungsrat über ein zeitgemässes Koordinations- und Führungsinstrument, das hilft, die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten und raumrelevante Entwicklungen bewusst zu steuern.

Die Teilrevision des KRP 2020/2021 sieht Anpassungen in den Unterkapiteln «1.6 Wirtschaft», «2.2 Landwirtschaftsgebiete», «2.8 Boden» «3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)», «3.3 Öffentlicher Verkehr (ÖV)», «3.4 Langsamverkehr (LV)», «4.1 Wasser», «4.3 Stein- und Erdmaterial», «4.4 Abfall» sowie in den Anhängen «A2 Gebiete mit zu prüfender Nutzung» und «A8 Abkürzungsverzeichnis» vor. Zudem wird die Richtplankarte 1:50'000 angepasst. Ausschliesslich diese Unterkapitel, Anhänge und die Richtplankarte 1:50'000 sind folglich Gegenstand der vorliegenden Teilrevision des KRP 2020/2021.

Das Richtplanunterkapitel «2.2 Landwirtschaftsgebiete» wurde in einem separaten, breit abgestützten Projekt gesamthaft überarbeitet. In einer ersten Projektphase wurde der entsprechende Richtplanentwurf für die öffentliche Bekanntmachung erarbeitet, in der zweiten Projektphase eine Vollzugshilfe mit dem Titel «Fruchtfolgeflächen im Kanton Thurgau: Vollzugshilfe zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen». Die Vollzugshilfe enthält weiterführende Informationen zur Kompensationsregelung im KRP. Sie dient der Beantwortung der dringlichsten Vollzugsfragen und richtet sich in erster Linie an betroffene Gemeinden, Grundeigentümer, Planungs- und Umweltbüros sowie an die kantonalen Fachstellen.

Der Mitwirkungsbericht vom Mai 2022 fasst die im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung eingegangenen Eingaben und die zentralen Änderungsanträge zusammen. Er enthält eine fachliche Beurteilung dieser Änderungsanträge aus kantonaler Sicht und zeigt auf, welche Anliegen bei der Überarbeitung des Richtplanentwurfs wie berücksichtigt wurden.

Weitere Informationen unter raumentwicklung.tg.ch

Botschaft Kantonaler Richtplan [pdf, 153 KB]