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Regierungsrat lehnt die Investitionsprüfung ab

Der Regierungsrat lehnt die Einführung einer Investitionsprüfung ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt. Mit dem Gesetz sollen gesetzliche Grundlagen für eine Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen geschaffen werden.

Das eidgenössische Parlament hat den Bundesrat mit der Annahme der Motion «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» beauftragt, gesetzliche Grundlagen für eine Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen zu schaffen. Dieser Entwurf für das Investitionsprüfgesetz liegt nun vor. Der Bundesrat spricht sich weiterhin gegen die Einführung einer Investitionsprüfung aus, gemäss seiner Beurteilung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend. Die Schweiz zählt sowohl zu den weltweit grössten Empfängern von ausländischen Investitionen als auch zu den weltweit grössten Investoren im Ausland. Bei der Einführung einer Investitionsprüfung will der Bundesrat deshalb darauf achten, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber ausländischen Investitionen sowie die Attraktivität als Investitionsstandort grundsätzlich gewahrt bleiben.

Auch der Regierungsrat lehnt die Einführung einer Investitionsprüfung ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schreibt. Zwar könnten in seltenen Einzelfällen ausländische Direktinvestitionen ein Risiko für die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung darstellen. Diese Einzelfälle vermögen aus Sicht des Regierungsrats jedoch die Einführung einer Investitionsprüfung nicht zu rechtfertigen. Er erachtet die Einführung einer Investitionsprüfung einschränkend für gewisse, gegenwärtig wenig geschützte Bereiche (zum Beispiel sicherheitsrelevante IT-Dienstleistungen, Arzneimittel und Medizinprodukte, Rüstungs- und Dual-Use-Güter) als ausreichend.

Missiv_Investitionsprüfgesetz.pdf [pdf, 530 KB]