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Vollzugshilfe "Renaturierung der Gewässer"

Das Modul «Sanierung Geschiebehaushalt – strategische Planung» im Rahmen der Vollzugshilfen «Renaturierung der Gewässer» ist nach Ansicht des Regierungsrates zwar nachvollziehbar, jedoch für die Ausarbeitung der Planung nur bedingt sinnvoll und notwendig. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Die Änderungen des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung verpflichten die Kantone, in verschiedenen Bereichen der Gewässerrenaturierung strategische Planungen zu erstellen, Massnahmen zu treffen und Gewässerschutzvorhaben zu koordinieren. Das BAFU unterstützt die Kantone unter anderem mit der entsprechenden Vollzugshilfe «Renaturierung der Gewässer». Dazu gehört auch das Modul «Sanierung Geschiebehaushalt – strategische Planung».