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Umgrenzung des Schiessplatzareals soll angepasst werden

Der Regierungsrat ist mit den Änderungen im Sachplan Militär einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Er stellt aber auch zwei Anträge im Zusammenhang mit dem Schiessplatz Frauenfeld.

Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest. Der Regierungsrat ist mit der Änderung des Sachplans Militär, 3. Objektserie, und den Anpassungen im Programmteil einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Insbesondere unterstützt er die Trennung von Waffenplatz und Schiessplatz, da damit die Ausbildung der Armee und der Schiessbetrieb langfristig gesichert werden könnten. Es sei im Interesse des Kantons, dass auf dem Areal des Waffenplatzes Frauenfeld eine zeitgemässe Schiessausbildung möglich sei. Dies werde erreicht, indem auch die notwendigen Sicherheitszonen transparent aufgezeigt würden. Die Lärmauswirkungen würden ebenfalls transparent dargestellt und ermöglichten es den betroffenen Gemeinden, diese Gebiete in der Zonenplanung zu berücksichtigen und die Erteilung von Baubewilligungen darauf abzustimmen.

Weiter begrüsst es der Regierungsrat, dass dem Naturschutz Rechnung getragen wird. Explizit positiv hebt der Regierungsrat hervor, dass der Bund beabsichtigt, dem Hochwasserschutz und der Revitalisierung der Thur Land innerhalb des Schiessplatzes zur Verfügung zu stellen. Zudem stellt der Regierungsrat fest, dass die 3. Objektblattserie des Sachplans Militär sowie die Anpassungen im Programmteil keine Widersprüche zum kantonalen Richtplan enthalten. Die Planungsunterlagen stünden im Einklang mit den raumwirksamen Aufgaben des Kantons Thurgau. 

Der Regierungsrat stellt indes noch zwei Anträge: Erstens soll die rote Umgrenzung des Schiessplatzareals in Frauenfeld im Süden geringfügig angepasst werden, sodass die Thurstrasse als Kantonsstrasse ausserhalb des Areals zu liegen kommt. Zweitens beantragt er, dass das Wanderwegnetz sowie die Velofreizeitrouten 26 «Ostschweizer Wein-Route» und 60 «Studenland-Töss-Römer-Route» im Perimeter des Schiessplatzes eingezeichnet werden.