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Raduner-Areal: Der Verursacher soll zahlen

Das Bezirksgericht Arbon bestätigt die Konkursforderung des Kantons Thurgau im Umfang von 15 Millionen Franken gegenüber der Raduner AG.

Nach diversen Schriftwechseln liegt der neue Entscheid des Bezirksgerichts Arbon vor. Es weist die Kollokationsklage des letzten Verwaltungsratspräsidenten vollumfänglich ab. Das Gericht bestätigt die kollozierte Konkursforderung des Kantons Thurgau im Umfang von über 15 Millionen Franken für die Kosten der Altlastensanierung auf den ehemaligen Liegenschaften der Raduner & Co. AG. Die Klägerin hat alle Gerichtskosten zu tragen und dem Kanton eine Entschädigung für seine Anwaltskosten zu zahlen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Mit diesem Entscheid ist der Kanton Thurgau seinem Ziel etwas nähergekommen, mit allen möglichen Sicherungsmassnahmen zu verhindern, dass die öffentliche Hand und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Altlasten-Kosten in Millionenhöhe aufkommen müssen, die durch die Raduner & Co. AG verursacht wurden. Es soll zudem alles versucht werden, dass sich weder die Konkursitin, ihre Organe und ihre Versicherung noch die Empfängerin des Verkaufserlöses der letzten Liegenschaften den berechtigen Kostenansprüchen entziehen können. 

Das ehemalige Betriebsareal der Raduner & Co. AG liegt direkt am Bodenseeufer in der Gemeinde Horn und ist stark mit Schadstoffen belastet. Dass die Raduner & Co. AG Verursacherin dieser Belastungen war, ist unbestritten. Damit hätte sie auch den Hauptanteil der Altlastensanierungskosten zu tragen. Im März 2009 wurden die letzten Grundstücke veräussert. Der Verkaufserlös von rund 8,3 Millionen Franken wurde sofort an die Hauptaktionärin der Raduner & Co. AG weitergeleitet. Nur einen Tag später wurde die Liquidation der Gesellschaft beschlossen und rund fünf Jahre später – im Februar 2014 – wurde die Bilanz deponiert und der Konkurs eröffnet. Damit stehen im laufenden Konkursverfahren kaum Aktiven zur Verfügung und der Kanton hätte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen den Löwenanteil der anstehenden Sanierungskosten zu tragen. Vor diesem Hintergrund sah sich der Kanton Thurgau veranlasst, eine Forderung von rund 15 Millionen Franken für die nötigen Altlastensanierungen im Konkurs der Raduner & Co. AG einzugeben. Gleichzeitig liess er sich die notwendigen Ansprüche abtreten, um in einem separaten Verfahren den Erlös aus dem Grundstücksverkauf zurückfordern zu können und um die Organe und die Versicherung der Gesellschaft in die Pflicht zu nehmen.