Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Regierungsrat will die Solarenergie ausbauen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen der Energienutzungsverordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen.

In den vergangenen Jahren sind die Weichen der Energie- und Klimapolitik der Schweiz neu gestellt worden. Die Stichworte lauten: Dekarbonisierung des Energiesystems und damit Substitution fossiler Brenn- und Treibstoffe durch erneuerbare Energien, weitgehende Nutzung der Effizienzpotenziale, Dezentralisierung der Stromerzeugung, Nutzung einheimischer erneuerbarer Ressourcen und damit Reduktion der Importabhängigkeit und Erhöhung der Versorgungssicherheit. Auch für den Kanton Thurgau sind diese Stichworte zentral. Im «Energiekonzept Kanton Thurgau 2020 bis 2030» werden deshalb diese Stichworte durch Ziele und Massnahmen für die laufende Dekade konkretisiert.

In Bezug auf den Zubau bei der Stromproduktion aus erneuerbaren, lokal vorhandenen Ressourcen spielt die Nutzung der Sonnenenergie im Kanton Thurgau eine wichtige Rolle. Der Kanton steht im schweizerischen Vergleich gut da. Trotzdem muss der Ausbau aus Sicht des Regierungsrats schneller vorangehen, insbesondere vor dem Hintergrund der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Verwerfungen auf den Energiemärkten. Energie, die im Inland erzeugt wird, muss nicht an den internationalen Märkten zu stark schwankenden Preisen besorgt werden.

Angesichts dieser Herausforderungen hat der Regierungsrat in der Beantwortung von politischen Vorstössen die Bereitschaft signalisiert, zeitnah zu überprüfen, wo im Rahmen der Energiegesetzgebung Anpassungen möglich sind. Um erste Schritte möglichst rasch umzusetzen, beabsichtigt der Regierungsrat, die Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung zeitnah anzupassen. In einem zweiten Schritt wird er dann umfassende Anpassungen des Gesetzes über die Energienutzung vorschlagen. Der Gesetzesentwurf hierzu soll Ende 2023 vorliegen.

Die vorgeschlagenen Änderungen der Energienutzungsverordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen. Im Zusammenhang mit der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (Kanton, Gemeinden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes) werden die Neubaustandards geprüft, und es wird der Ausstieg aus den fossilen Energien vorbereitet. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Februar 2023.

https://vernehmlassungen.tg.ch/vernehmlassungen/detailseite-home.html/10411/consultation/118