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Entwurf der Verordnungsrevisionen zum Energiegesetz

Der Regierungsrat begrüsst den Entwurf der Verordnungsrevisionen zum Energiegesetz. Der neue Artikel im Energiegesetz sieht Erleichterungen bei den Bewilligungsvoraussetzungen für Photovoltaik-Grossanlagen und deren Förderung mit einer speziellen, einzelfallweise bestimmten Einmalvergütung vor, die bis zu 60 Prozent der Investitionskosten betragen kann. Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Bundesamt für Energie schreibt, besteht indes Verbesserungsbedarf bei einzelnen Formulierungen. So scheint ihm der vorgeschlagene Mechanismus nicht praktikabel, falls der Schwellenwert von 2 Terawattstunden unter keinen Umständen überschritten werden darf. Da es das Ziel sei, möglichst rasch 2 Terawattstunden aus alpinen Solarstromgrossanlagen am Netz zu haben, ist aus Sicht des Regierungsrats eine flexible Handhabung des Schwellenwerts dringend angezeigt.